Südkoreanischer Präzedenzfall Oberstes Gericht hebt Urteil gegen schwule Soldaten auf
Zwei schwule südkoreanische Soldaten hatten außerhalb ihrer militärischen Einrichtungen einvernehmlich Geschlechtsverkehr. Dafür verurteilte sie ein Militärgericht. Das oberste Gericht kippte das frühere Urteil nun, da dieses das oft kritisierte Sodomie-Verbot des Militärs „überdehne“. Das Zentrum für militärische Menschenrechte in Seoul begrüßte die Entscheidung: Sie schaffe einen neuen juristischen Präzedenzfall, der dazu beitragen könne, die Diskriminierung sexueller Minderheiten im Militär zu bekämpfen und den Schutz ihrer Privatsphäre zu stärken.
Im Militär verboten
Laut Artikel 92-6 des südkoreanischen Militär-Strafgesetzes aus dem Jahr 1962 ist gleichgeschlechtlicher Verkehr untersagt. Der Artikel verlangt eine maximale Haftstrafe von zwei Jahren für „Analverkehr“ und „andere unanständige Handlungen“ unter Angehörigen des Militärs. Das oberste Gericht entschied laut ABC News, dass die Vorschriften nicht für Männer gelten sollten, die außerhalb des Militärgeländes und außerhalb des Dienstes einvernehmlich Sex haben.
Zeiten im Wandel
„Die konkreten Vorstellungen davon, was als unanständig gilt, haben sich mit dem Wandel der Zeit und der Gesellschaft entsprechend verändert“, so das Gericht. „Die Ansicht, dass sexuelle Aktivitäten zwischen Menschen des gleichen Geschlechts eine Quelle sexueller Demütigung und Abscheu für objektiv normale Menschen sind und gegen das anständige moralische Empfinden verstoßen, kann kaum als universeller und angemessener moralischer Standard für unsere Zeit akzeptiert werden.“