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Streit um Begriff „Transe“
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Streit um Begriff „Transe“ „Transe“ ist nicht pauschal eine Persönlichkeitsverletzung, wie der Influencer behauptet hat.

ms - 15.09.2023 - 11:00 Uhr
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Der bayerische Entertainer Riccardo Simonetti (30) hatte diese Woche online via Instagram über den Ausgang eines Streitfalls vor dem Landgericht Dortmund berichtet – darin ging es um einen vermeintlichen Hass-Kommentar bezüglich seines, im Jahr 2019 erschienen Kinderbuches. Simonetti erklärte dabei, es handele sich hierbei um einen Präzedenzfall, denn erstmals habe ein deutsches Gericht offiziell den Begriff „Transe“ als Persönlichkeitsverletzung anerkannt. Dieser Aussage widerspricht jetzt das Landgericht Dortmund in einer Presseerklärung deutlich.

„Transe“ allein ist keine Persönlichkeitsverletzung

Die Behauptung von Simonetti sei „unzutreffend“, so das Landgericht weiter. Und zudem: „In einem einstweiligen Verfügungsverfahren hatte sich der Antragsteller Riccardo Simonetti gegen folgenden Instagram-Post gewandt: ´Kann diese übergriffige Transe, die selbst nie eigene Kinder haben wird, mal irgendwer wegsperren bitte, damit sie sich nicht an anderer Leute Kinder vergeht!´. Die zuständige Kammer hatte im Juni 2023 dem Antragsgegner einstweilen untersagt, o.g. Äußerung zu tätigen. Mit Urteil vom 01.09.2023 hat die Kammer die einstweilige Verfügung nach Widerspruch des Antragsgegners bestätigt. Aus den Gründen der Entscheidung geht hervor, dass die Äußerung als Gesamtes einen nicht gerechtfertigten Eingriff in das allgemeine Persönlichkeitsrecht des Antragstellers darstellt. Zu der alleinigen Verwendung des Begriffes „Transe“ verhält sich die Entscheidung nicht“, so Tom Soller, stellvertretender Pressedezernent des Landgerichts Dortmund.

Kein Präzedenzfall für Trans-Menschen

Zudem ist die Entscheidung noch nicht rechtskräftig, die von Simonetti erwähnte „Person des öffentlichen Lebens“, die diese Aussage getätigt haben soll, kann also nach wie vor juristisch gegen die aktuelle Entscheidung des Gerichts vorgehen. Simonetti hatte erklärt, dass mit diesem Urteil erstmals nun queere Personen und insbesondere Trans-Menschen wissen, dass im Falle einer transphoben Persönlichkeitsrechtsverletzung das Gericht diese als solche anerkennt – diese pauschale Aussage stimmt so offenbar nach Aussage des Landgerichts nicht.

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