Streit-Debatte in Irland Bildungsministerium bekräftigt freie Entscheidung bei Pronomen
Das irische Bildungsministerium hat den Vorwurf zurückgewiesen, dass Schulen gesetzlich verpflichtet seien, die bevorzugten Pronomen von trans* Schülern zu verwenden. Dies geht aus einer aktuellen Stellungnahme des Ministeriums hervor. Hintergrund sind Aussagen im Leitfaden der Irish Council for Civil Liberties (ICCL), der in Zusammenarbeit mit der Irish Human Rights and Equality Commission (IHREC) erstellt wurde.
Bekräftigung der Einzelfallentscheidung
Der ICCL-Leitfaden, der mit 18.500 Euro von der IHREC unterstützt wurde, beruft sich auf „Richtlinien des Bildungsministeriums“, die Schulen dazu auffordern, die bevorzugten Pronomen von Schülern verpflichtend zu verwenden. In dem Leitfaden wird dargelegt, dass Schulen die Pronomen und Namen von trans* und nicht-binären Schülern in relevanten Systemen und Dokumenten aktualisieren und diese auch in täglichen Interaktionen verwenden müssen.
Doch das Bildungsministerium widerspricht jetzt dieser Darstellung. In einer Erklärung gegenüber der Irish Times betonte das Ministerium, dass es keine entsprechenden Richtlinien herausgegeben habe. Nach eigenen Angaben hat das Ministerium in den vergangenen Tagen den Fall eingehend geprüft und festgestellt, dass keine gesetzliche Verpflichtung zur Verwendung der bevorzugten Pronomen besteht, wie sie im ICCL-Leitfaden beschrieben wird. Allerdings, so das Ministerium weiter, gebe es „nichts, was Schulen daran hindere“, im Einvernehmen mit den Eltern und dem betroffenen Schülern dessen bevorzugte Pronomen zu verwenden. Eine rechtliche Verpflichtung dazu existiere jedoch nicht.
Das Ministerium verwies zudem auf eine bereits verbreitete Untersuchung mit dem Titel „Being LGBT in School“, die in Zusammenarbeit mit dem Gay and Lesbian Equality Network (GLEN) erstellt wurde. Dieser Bericht enthält keine rechtliche Verpflichtung zur Verwendung bevorzugter Pronomen, sondern bietet lediglich Empfehlungen.
Streit um Pronomen bleibt bestehen
Der ICCL-Leitfaden selbst formuliert jedoch klare Forderungen: „Laut den Richtlinien des Bildungsministeriums muss Ihre Schule alle Anstrengungen unternehmen, um Ihren Namen und Ihr Pronomen in den relevanten Systemen und Dokumenten zu aktualisieren. Es muss auch Ihren richtigen Namen und Pronomen in den täglichen Interaktionen verwenden“, heißt es fälschlicherweise im Leitfaden.
Warum im ICCL-Leitfaden damit falsche Tatsachenbehauptungen wiedergegeben werden, wollte die Kommission nicht kommentieren, erarbeitet worden war der Leitfaden von zwei queeren Organisationen namens Teni und Shoutout. Das ICCL selbst hält aber an seiner Position fest und erklärte, dass „Schulen die richtigen Pronomen der Schüler verwenden müssen.“ Andere Verbände wie mehrere Frauenrechtsgruppen kritisierten das Vorhaben scharf und verurteilten es als „irreführend und rechtlich nicht fundiert“. Laoise de Brún, die Gründerin der Gruppe „The Countess“, erklärte: „Es gibt kein Recht im Gesetz, jemanden zu zwingen, die ‚bevorzugten Pronomen‘ einer anderen Person zu verwenden. Zwangsweise Sprache ist kein Recht, Freiheit der Meinungsäußerung jedoch schon.“ Der Streit um die rechtliche Verpflichtung zur Verwendung bevorzugter Pronomen bleibt damit weiterhin ein umstrittenes Thema in Irland.