Stärkung des Völkerrechts Bundestag beschließt Einbeziehung von Homosexuellen ins Völkerstrafrecht
Der Bundestag hat gestern Abend eine Reihe von Gesetzesänderungen zum deutschen Völkerstrafrecht vorgenommen – das betrifft insbesondere auch die Rechte und Schutzmöglichkeiten von Homosexuellen.
Sexuelle Orientierung im Völkerstrafrecht
Das Gesetz zielt darauf ab, Strafbarkeitslücken zu schließen, Opferrechte zu stärken und die Breitenwirkung völkerstrafrechtlicher Prozesse und Urteile zu verbessern. Im Tatbestand der Verfolgung als Verbrechen gegen die Menschlichkeit wird dabei nun als unzulässiger Grund der Verfolgung die sexuelle Orientierung ergänzt.
Das gilt beispielsweise, wenn im Rahmen eines ausgedehnten oder systematischen Angriffs gegen die Zivilbevölkerung eine spezielle Gruppe oder Community verfolgt wird, indem ihr zum Beispiel aus Gründen der sexuellen Orientierung grundlegende Menschenrechte entzogen oder diese wesentlich einschränkt werden.
Ein starkes Zeichen für LGBTI*
Jürgen Lenders, LGBTI*-Sprecher der FDP-Fraktion, erklärt dazu: „Die Bundesregierung setzt ein starkes internationales Zeichen gegen Völkerrechtsverbrechen an LSBTIQ*-Personen. Durch diese Anerkennung schaffen wir die Rechtsgrundlage, dass Delikte künftig in Deutschland strafrechtlich verfolgt werden, auch wenn sie sich in anderen Ländern zugetragen haben.“ Lenders hofft darauf, dass auch andere Staaten diesem Beispiel nun folgen und bestehende Schutzlücken für Homosexuelle schließen werden.
Neben der Stärkung der Rechte von Schwulen und Lesben sehen die jüngsten Gesetzesänderungen auch vor, dass Opfer von Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit erstmals die Möglichkeit haben werden, als Nebenkläger aktiv an einem Prozess teilzunehmen. Darüber hinaus wird Ihnen psychosoziale Betreuung sowie der Anspruch auf einen Anwalt zugesprochen.