Direkt zum Inhalt

Stärkung des Völkerrechts Bundestag beschließt Einbeziehung von Homosexuellen ins Völkerstrafrecht

ms - 07.06.2024 - 07:00 Uhr
Loading audio player...

Der Bundestag hat gestern Abend eine Reihe von Gesetzesänderungen zum deutschen Völkerstrafrecht vorgenommen – das betrifft insbesondere auch die Rechte und Schutzmöglichkeiten von Homosexuellen. 

Sexuelle Orientierung im Völkerstrafrecht

Das Gesetz zielt darauf ab, Strafbarkeitslücken zu schließen, Opferrechte zu stärken und die Breitenwirkung völkerstrafrechtlicher Prozesse und Urteile zu verbessern. Im Tatbestand der Verfolgung als Verbrechen gegen die Menschlichkeit wird dabei nun als unzulässiger Grund der Verfolgung die sexuelle Orientierung ergänzt. 

Das gilt beispielsweise, wenn im Rahmen eines ausgedehnten oder systematischen Angriffs gegen die Zivilbevölkerung eine spezielle Gruppe oder Community verfolgt wird, indem ihr zum Beispiel aus Gründen der sexuellen Orientierung grundlegende Menschenrechte entzogen oder diese wesentlich einschränkt werden. 

Ein starkes Zeichen für LGBTI*

Jürgen Lenders, LGBTI*-Sprecher der FDP-Fraktion, erklärt dazu: „Die Bundesregierung setzt ein starkes internationales Zeichen gegen Völkerrechtsverbrechen an LSBTIQ*-Personen. Durch diese Anerkennung schaffen wir die Rechtsgrundlage, dass Delikte künftig in Deutschland strafrechtlich verfolgt werden, auch wenn sie sich in anderen Ländern zugetragen haben.“ Lenders hofft darauf, dass auch andere Staaten diesem Beispiel nun folgen und bestehende Schutzlücken für Homosexuelle schließen werden. 

Neben der Stärkung der Rechte von Schwulen und Lesben sehen die jüngsten Gesetzesänderungen auch vor, dass Opfer von Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit erstmals die Möglichkeit haben werden, als Nebenkläger aktiv an einem Prozess teilzunehmen. Darüber hinaus wird Ihnen psychosoziale Betreuung sowie der Anspruch auf einen Anwalt zugesprochen. 

Anzeige
ANZEIGE
ANZEIGE
ANZEIGE
ANZEIGE
ANZEIGE
ANZEIGE
ANZEIGE
ANZEIGE

Auch Interessant

Ehe für alle in Griechenland

Richter bestätigen Grundrechte

Das höchste Verwaltungsgericht Griechenlands hat erneut die Rechtmäßigkeit der Ehe für alle inklusive dem Adoptionsrecht für Homosexuelle bestätigt.
Quo vadis Portugal?

Neue Hass-Gesetze in Planung

In Portugal sollen neue homophobe Hass-Gesetze umgesetzt werden, warnt jetzt die Organisation Forbidden Colours eindringlich.
Schwuler OB in Bayreuth

Andreas Zippel gewinnt Stichwahl

Freude in Bayreuth: Der schwule SPD-Politiker Andreas Zippel ist der neue Oberbürgermeister der bayerischen Wagner-Stadt.
36-Jähriger entblößt sich

Täter hatte offenen Haftbefehl

Ein stark alkoholisierter Mann belästigte in Ulm eine Gruppe junger Erwachsener mit homophoben Beleidigungen und entblößte sich vor ihnen.
Hohe Zustimmung für LGBTIQ+

Die USA und die Community

72 Prozent der US-Amerikaner unterstützen LGBTIQ+-Rechte und Schutz, so eine neue landesweite Umfrage unter 22.000 Bürgern.
Gesetze verschärfen Repressionen

WhatsApp-Daten als Beweis genutzt

Ein junger Mann aus Senegal ist zu drei Jahren Haft verurteilt worden, weil er schwul ist: Als Beweismittel wurden persönliche WhatsApp-Daten genutzt.
Hass-Gesetz in Uganda

Überprüfung der Rechtslage

Ende März steht im Berufungsverfahren das extreme Anti-Homosexuellen-Gesetz in Uganda erneut vor Gericht, Ausgang völlig offen.
Debatte über sensible Daten

Details zur Personenstandsänderung

Welche Daten sollen bei einer Personenstandsänderung an alle Behörden übermittelt werden und welche nicht? Darüber wurde heute im Bundestag debattiert