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Keine Sonderrechte für die Kirche
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Sonderrechte der Kirche Noch immer gibt es Diskriminierung im kirchlichen Arbeitsrecht

ms - 17.04.2023 - 12:00 Uhr
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Fast 100.000 Menschen haben bereits die Petition „Kein Sonderweg beim Arbeitsrecht für Kirchen!“ von WeAct unterschrieben und fordern ein Ende der „staatlich legitimierten Willkür der Kirchen“. Ein wesentlicher Aspekt hierbei sind gerade auch die Rechte von Homosexuellen und queeren Menschen, die bis heute vor allem von der römisch-katholischen Kirche missachtet oder negiert werden, gerade und insbesondere im Arbeitsrecht.

Reformen sind zwingend notwendig

Erst im März dieses Jahres hatte auch die Aktion #OutInChurch vehement erneut ein Umdenken eingefordert, nachdem die Organisation Anfang 2022 international für Aufsehen gesorgt hatte, als sich über 120 Mitarbeiter der Kirche als LGBTI* geoutet und eine offizielle Anerkennung eingefordert hatten. Zwar hat sich inzwischen der Synodale Weg, eine Gruppe von Laien sowie allen Bischöfen in Deutschland, in vielen Punkten den Forderungen angeschlossen und zu Reformen gedrängt, war dabei aber immer wieder vom Vatikan in Rom zurückgerufen worden. Es könnte hier spätestens 2026 zu einem finalen Bruch kommen, nachdem sich die Mehrheit der Bischöfe für Segnungen von homosexuellen Paaren ab 2026 ausgesprochen hat. Zudem plant die Ampel-Koalition auch ein Ende der Ablasszahlungen von rund 600 Millionen Euro jährlich.

Keine verbindliche Sicherheit für kirchliche Arbeitnehmer

Für die Aktion WeAct ist klar, dass nun auch das kirchliche Arbeitsrecht in allen Punkten den Gesetzen der Bundesrepublik angegliedert werden muss: „Die Kirchen haben eine Sonderstellung im Arbeitsrecht: Arbeitnehmer werden auch heute noch in ihrer Existenz bedroht, erpresst und aus ihren Arbeitsverhältnissen gedrängt. So müssen zum Beispiel unverheiratete Paare, Geschiedene oder Menschen, die nicht dem sexuellen Weltbild der Kirche entsprechen oder aus der Kirche austreten, ständig um ihren Job bangen, weil der kirchliche Arbeitgeber sich jederzeit an seine Sittenlehre ´erinnern´ und eine Kündigung aussprechen kann.“ Am 09. Mai will die Organisation die gesammelten Unterschriften der Petition an die Parlamentarische Staatssekretärin beim Bundesminister für Arbeit und Soziales, Frau Anette Kramme, übergeben.

Diskriminierung bis heute vorhanden

„Wir wollen die Regierenden trotz der zwischenzeitlichen Zugeständnisse durch die Kirche daran erinnern, dass das Arbeitsrecht für Beschäftigte der Kirche nach wie vor nicht diskriminierungsfrei ist und der Staat als Legislative die Rechte der Arbeitnehmer zu schützen hat!“, so die Initiatoren von WeAct abschließend. Die römisch-katholische Kirche hatte so zwar Ende 2022 ein neues diskriminierungsfreieres Arbeitsrecht angekündigt, doch den Bischöfen weiterhin die Möglichkeit eingeräumt, Mitarbeiter zu kündigen, wenn sie ein „kirchenfeindliches Verhalten“ zeigen würden – eine Definition mit viel Freiraum für persönliche Interpretationen. 

Großbritannien geht voran

Die britische Regierung ist in diesem Ansinnen bereits einen Schritt weiter, sie hat der Kirche von England auferlegt, zeitnah homosexuelle Paare regulär das Sakrament der Ehe zu erteilen. Weigere sich die Kirche mit ihren weltweiten Mitglieder-Kirchen weiterhin, dies zu tun, will das britische Parlament der Kirche von England alle Sonderreichte entziehen. Damit würde die Kirche wie alle anderen Vereine und Gruppen dem Antidiskriminierungsgesetz des Vereinigten Königreichs unterliegen und dürfte Homo-Ehen nicht mehr zurückweisen.

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