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Social Media Verbot für Jugendliche

Social Media-Verbote Schutz ist wichtig, aber keine Pauschal-Verbote, so die Experten

ms - 24.06.2026 - 13:00 Uhr
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Wie können Kinder und Jugendliche im Internet besser geschützt werden, ohne sie von wichtigen digitalen Räumen auszuschließen? Mit dieser Frage hat sich die unabhängige Expertenkommission „Kinder- und Jugendschutz in der digitalen Welt“ beschäftigt. Heute Mittag haben die Fachleute Bundesbildungs- und Familienministerin Karin Prien ihre Handlungsempfehlungen übergeben.

Das Wichtigste im Überblick

  • Eine Expertenkommission hat 56 Empfehlungen für den Kinder- und Jugendschutz in der digitalen Welt vorgelegt.
  • Die Vorschläge sollen Grundlage einer nationalen Gesamtstrategie der Bundesregierung werden.
  • Bundesministerin Karin Prien wünscht sich eine gesetzliche Altersgrenze von 13 Jahren für soziale Medien.
  • Die Kommission betont indes, dass Kinder und Jugendliche nicht aus digitalen Räumen ausgeschlossen werden sollten.
  • Für queere Jugendliche sind soziale Medien oft wichtige Orte für Austausch, Information und Gemeinschaft.
  • Verbände wie der LSVD+ und das queere Jugendnetzwerk Lambda lehnen pauschale Social-Media-Verbote für Minderjährige ab.

Wichtige Impulse für Bundesregierung

Die Kommission war im September 2025 auf Grundlage des Koalitionsvertrags eingesetzt worden. Nach einer Bestandsaufnahme im April 2026 legte sie nun insgesamt 56 Empfehlungen vor. Diese sollen die Grundlage für die geplante Gesamtstrategie der Bundesregierung zum Kinder- und Jugendschutz in der digitalen Welt bilden. Die Expertinnen und Experten betonen dabei, dass Schutz, Befähigung und Teilhabe gemeinsam gedacht werden müssen. In die Arbeit flossen auch die Erfahrungen und Perspektiven von Kindern und Jugendlichen ein, die sich bundesweit an Workshops beteiligten. Bundesbildungs- und Familienministerin Karin Prien erklärte: „Die Empfehlungen der Kommission liefern wichtige Impulse für eine moderne Kinder- und Jugendpolitik im digitalen Zeitalter. Sie machen deutlich, dass wir die Potenziale der Digitalisierung besser nutzen und gleichzeitig den Schutz junger Menschen wirksam verstärken müssen.“

Verbot unter 13 Jahren?

Dabei müssten Plattformbetreiber stärker in die Verantwortung genommen werden. Digitale Angebote sollten von Beginn an sicherer und kindgerechter gestaltet werden. „Jugendschutz heißt hier: Safety by Design“, sagte Prien. Für die Nutzung sozialer Medien sprach sich die Ministerin grundsätzlich für eine gesetzliche Altersgrenze von 13 Jahren aus. Diese müsse mit einer wirksamen Alterskontrolle und besonderen Schutzmaßnahmen für Jugendliche bis 18 Jahre verbunden werden. „Für die eigenständige Nutzung sozialer Medien sehe ich grundsätzlich in dem Vorschlag einer gesetzlichen Altersgrenze von 13 Jahren den richtigen Weg – in Verbindung mit einer wirksamen Altersüberprüfung und abgestuften Schutzvorkehrungen für Jugendliche bis 18 Jahre“, sagte Prien. Für Kinder unter 13 Jahren solle es nach ihrer Vorstellung einen gesetzlichen Erlaubnisvorbehalt geben, der nur nachweislich kindgerechte und risikoarme Angebote zulässt. Vorrangig setzt die Ministerin dabei auf eine europäische Lösung, kündigte aber an, notfalls auch nationale Regelungen vorzubereiten.

Kommission warnt vor Ausschluss 

Die Kommission stellt indes klar, dass ein Ausschluss junger Menschen aus digitalen Räumen nicht der richtige Weg sei. „Kinder- und Jugendliche aus der digitalen Welt auszusperren, ist kein Schutz“, sagte der Co-Vorsitzende der Kommission, Prof. Dr. Olaf Köller. „Daher sind drei Aspekte gleichzeitig wichtig: Kinder und Jugendliche vor dem zu bewahren, dem sie noch nicht gewachsen sind, sie zu befähigen, ihr digitales Leben selbst in die Hand zu nehmen und ihnen die Teilhabe zu ermöglichen, auf die sie ein Recht haben.“

Gerade für queere Jugendliche hat diese Debatte eine besondere Bedeutung. Viele junge lesbische, schwule, bisexuelle, trans* und nichtbinäre Menschen finden in sozialen Netzwerken erstmals Gleichgesinnte, erhalten Informationen zu sexueller Orientierung oder geschlechtlicher Identität und können sich mit anderen Betroffenen austauschen. Vor allem in ländlichen Regionen oder in Familien, in denen queere Themen keine Akzeptanz erfahren, sind digitale Räume häufig die einzige Möglichkeit, Unterstützung und Gemeinschaft zu finden. Aus diesem Grund lehnen mehrere queere Verbände pauschale Social-Media-Verbote für Minderjährige ab. Sowohl der LSVD+ als auch das queere Jugendnetzwerk Lambda haben in der Vergangenheit darauf hingewiesen, dass soziale Medien für viele queere Jugendliche wichtige Schutz- und Begegnungsräume darstellen. Statt umfassender Verbote setzen die Organisationen auf besseren Jugendschutz, Medienkompetenz und sichere digitale Angebote.

Verantwortung nicht allein bei Kindern 

Auch die Expertenkommission verfolgt diesen Ansatz. Verantwortung dürfe nicht allein bei den Kindern und Jugendlichen liegen. „Nicht das Kind muss sich an die digitale Welt anpassen, sondern die digitale Welt an das Kind“, sagte Köller. Deutschland fehle es weniger an Wissen oder Regeln als vielmehr an deren konsequenter Umsetzung. Die Co-Vorsitzende der Kommission, Nadine Schön, sprach von einem ganzheitlichen Ansatz. „Mit unseren 56 Handlungsempfehlungen legen wir einen ganzheitlichen Ansatz für ein gutes Aufwachsen von Kindern und Jugendlichen in der digitalen Welt vor. Schutz, Befähigung und Teilhabe gehören dabei für uns zusammen und bilden den roten Faden.“ 

Familien benötigten frühzeitige Beratung, Schulen verlässliche Konzepte, Jugendliche sichere Angebote und Plattformen klare Pflichten. „Bei sozialen Medien und bei KI müssen Schutzstandards von Anfang an mitgedacht werden“, betonte sie. Prien verwies ebenso auf die Rolle der Eltern. Sie zeigte sich offen für die Empfehlung, die elterliche Medienerziehung künftig ausdrücklich im Bürgerlichen Gesetzbuch zu verankern – ähnlich wie die gewaltfreie Erziehung im Jahr 2000. Die vollständigen Handlungsempfehlungen der Kommission sollen bis Mitte Juli veröffentlicht werden. Der Abschlussbericht mit den Ergebnissen der Kinder- und Jugendbeteiligung sowie den Beiträgen aus Fachanhörungen ist für September 2026 angekündigt.

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