Selbstbestimmungsgesetz Justizminister Buschmann geht davon aus, dass sich Bedenken des Bundesinnenministeriums lösen lassen.
Der Gesetzentwurf für das Selbstbestimmungsgesetz wird voraussichtlich erst im Herbst in das Bundeskabinett eingebracht werden – diese Annahme bestätigte jetzt Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) heute gegenüber der Rheinischen Post. Man wolle das Gesetz „zügig nach der Sommerpause“ einbringen – konkreter wurde er in den Aussagen bezüglich der Zeitplanung nicht, erklärte aber, dass er davon ausgehe, dass sich die jüngst aufgeworfenen Fragen lösen lassen werden. Wie dies geschehen solle, ließ der FDP-Politiker indes ebenso offen.
Gesetzeslücke für Kriminelle?
Das Selbstbestimmungsgesetz verzögert sich mittlerweile seit über einem Jahr, kurz vor der parlamentarischen Sommerpause stoppte überraschend das Bundesinnenministerium weitere Schritte. Das Bundeskriminalamt sah Handlungsbedarf, denn mit der derzeitigen Gesetzesgrundlage würde es Kriminellen künftig möglich sein, sich durch einen einfachen Geschlechtswechsel beim Standesamt einer polizeilichen Verfolgung zu entziehen, da in diesem Fall auch alle Dokumente dem neuen Namen und Geschlecht einer Person angepasst werden können.
Mehrere Fragen noch immer offen
Auf weitere, immer noch offene Fragen und Kritikpunkte ging Buschmann in seinen jüngsten Äußerungen zum geplanten Gesetzesvorhaben nicht weiter ein. Noch immer ist nicht geklärt, ob im Bedarfsfall das Hausrecht oder das Anti-Diskriminierungsgesetz höher zu bewerten ist, wenn beispielsweise eine Trans-Frau Einlass in eine Einrichtung speziell für Frauen wünscht, dies aber von den Betreibern verweigert wird.
Weitere Kritikpunkte sind der Wegfall jedweder psychologischer Betreuung oder Gutachten vor dem Geschlechtswechsel, auch bei Minderjährigen ab 14 Jahren, sowie auch die Einführung eines Offenbarungsverbots beim Deadnaming von Trans-Menschen mit einer Bußgeldstrafe von bis zu 10.000 Euro. Rund 50 queere Verbände hatten sich im Vorfeld in Abstufungen für das Gesetz ausgesprochen, etwa 30 andere Organisationen votierten dagegen, darunter unter anderem auch mehrere schwul-lesbische Verbände und ein Verein für Trans-Menschen.
Rechtsexperte spricht von „falscher Richtung“ beim Gesetz
Kritik kommt auch aus der Politik, Vertreter von SPD, Union, Freie Wähler oder auch der AfD lehnen den Gesetzentwurf in dieser Version ab. Der Unions-Rechtsexperte Günther Krings erklärte gegenüber der Rheinischen Post, dass das Selbstbestimmungsgesetz in dieser Form „in die vollkommen falsche Richtung“ laufen würde. Und weiter: „Nach unserer Auffassung unterliegt das Geschlecht nicht der freien Selbstbestimmung. Es wäre daher vollkommen verfehlt, Geschlechtsänderungen auf bloßen Zuruf und immer wieder neu zuzulassen. Das weitgehende Verbot, selbst zur Aufklärung von Straftaten auf frühere Geschlechtseinträge zurückzugreifen, ist bizarr.“ Buschmann selbst erklärte abschließend, er rechne beim Selbstbestimmungsgesetz mit einer „lebhaften Debatte“ im Bundestag.