Selbstbestimmungsgesetz Nach Beschluss des Bundesrats kann das SBGG im November in Kraft treten
Der Bundesrat hat sich heute Mittag mehrheitlich für das vor kurzem beschlossene Selbstbestimmungsgesetzes (SBGG) ausgesprochen und die Einberufung eines Vermittlungsausschusses abgelehnt. Damit steht der Einführung des Gesetzes zum November 2024 nichts mehr entgegen.
Missbrauchspotenzial für Kriminelle?
Hintergrund waren Bedenken, die die zuständigen Ausschüsse bereits im Oktober letzten Jahres erstmals geäußert hatten. Im zuletzt beschlossenen Gesetzestext des SBGG gibt es keine Mitteilungspflicht an die Sicherheitsbehörden wie beispielsweise das Bundeskriminalamt mehr – die erklärte Befürchtung ist, dass Kriminelle den einfachen Personenstandswechsel so nun ausnutzen werden, um sich der Strafverfolgung zu entziehen.
Der Innenausschuss der Länderkammer hatte dazu vorab erklärt: „Das Missbrauchsrisiko liegt weit höher als nach der derzeit geltenden Rechtslage, da das SBGG die Voraussetzungen für Änderungen des Geschlechtseintrags und der Vornamen gegenüber dem Transsexuellengesetz deutlich absenkt.“
Keine Übermittlung an die Sicherheitsbehörden
Die Ampel-Regierung hatte die Änderungsanträge des Bundesrats nicht angenommen, auch wenn sich die geforderte Übermittlungspflicht an die Sicherheitsbehörden bei einem juristischen Geschlechtswechsel zuvor noch im Gesetzentwurf befunden hatten. Die Begründung der Regierung: Ein solch pauschales Verfahren sei diskriminierend.
Sachsens Innenminister Armin Schuster (CDU) hatte kurz vor der heutigen Bundesratssitzung erklärt, dass das neue SBGG die Arbeit der Polizei behindern würde: „Nachdem die Cannabis-Legalisierung das Geschäft der Dealer bereits erfolgreich beflügelt, leistet die Ampel jetzt weitere Schützenhilfe für Kriminelle (…) Die fehlende Übermittlung der Geschlechtsänderung kann zur Folge haben, dass eine Person fälschlicherweise nicht als Waffenbesitzer, Extremist oder Terrorist identifiziert wird.“