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Schwules Beziehungsdrama
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Schwules Beziehungsdrama Tötete ein christlicher US-Student seinen heimlichen Freund aus Angst vor einem Coming-Out?

ms - 19.11.2024 - 15:00 Uhr

Ein vermeintlicher Mordfall sorgt derzeit im US-Bundesstaat Mississippi für große Bestürzung und Entsetzen – der 20-jährige schwule Student Jimmie 'Jay' Lee (rechts im Bild) wurde offenbar aus Angst vor einem Coming-Out vom eigenen Freund brutal ermordet. Bis heute wurde die Leiche des jungen Mannes nicht gefunden, eine zermürbender Geschichte für alle Hinterbliebenen. 

Mordfall an der Uni

Anfang Dezember kommt der Fall nun in Lafayette County vor Gericht, angeklagt ist der 23-jährige Student Sheldon Timothy Herrington (links im Bild) – er soll Lee ermordet haben. Beide jungen Männer waren Studenten an der Universität von Mississippi in Oxford, der sogenannten „Ole Miss“. Im Vorfeld des Prozesses hat der leitende Richter auf Antrag der Familie nun Lee offiziell für tot erklärt.

Lee war ein beliebter schwuler Student an der Ole Miss. Medienberichten zufolge war er in der lokalen LGBTI*-Community Gemeinschaft auf dem Campus und in der Stadt Oxford sehr beliebt. Er war zudem bekannt für seine Auftritte als Drag-Queen – als Jay Divaa trat er immer wieder in Clubs in Oxford auf. Im Juli 2022 verschwand Lee spurlos. Alle Suchaktionen blieben erfolglos, auch die eigens gegründete Ortsgruppe „Justice for Jay Lee“ konnte keine Hinweise finden.  

Mord aus Furcht vor einem Outing?

Im Laufe der polizeilichen Ermittlungen verhärteten sich allerdings schnell die Indizien, dass es sich hierbei um eine tragische Beziehungstat handeln könnte. Lee hatte demnach eine heimliche Beziehung mit seinem Mitstudenten Sheldon Timothy Herrington, der nicht geoutet war. Herrington kommt aus einem streng christlichen Haushalt, sein Vater ist Hilfspastor in jener Kirchengemeinde (Abundant Life Assembly), die der Großvater einst gegründet hatte. 

Nach Ansicht der Staatsanwaltschaft hat Herrington seinen geheimen Freund zu Tode gewürgt, aus Angst, Lee könne ihre Beziehung öffentlich machen. Zahlreiche Indizien verhärteten zuletzt den Verdacht. So hat Herrington kurz vor der Tat in einem örtlichen Walmart Klebeband und einen großen Mülleimer gekauft – von dem Verbleib der Utensilien fehlt jede Spur. Im Internet hatte der junge Christ zudem bei Google in die Suchzeile kurz zuvor eingegeben: „Wie lange dauert es, jemanden zu Tode zu würgen?“ 

Tragisches Bauchgefühl 

Das besonders Tragische: Lee ahnte offenbar etwas, folgte aber schlussendlich nicht seinem Bauchgefühl. Die Polizei konnte so Snapchat-Nachrichten vom Abend der Tat sichern. Herrington hatte demnach Lee mit dem Versprechen zu sich gelockt, gegenseitigen Oralsex zu haben – bis dahin war dies offenbar ein Streitpunkt zwischen den beiden jungen Männern gewesen. 

Lee zweifelte, ob es wirklich dazu kommen sollte und schrieb seinem heimlichen Freund: „Du willst mich nur zu dir locken, um mich zu verprügeln oder sowas…“ Herrington erwiderte daraufhin nur: „Du spinnst doch.“ Ganz beruhigt war Lee offenbar trotzdem nicht, sodass er vor dem Treffen einen anderen Freund über seinen Plan informierte, sich mit einem Studenten für Oralsex treffen zu wollen – Herringtons Namen nannte er allerdings nicht. Als Lee sich danach nicht mehr meldete, informierte der Freund daraufhin die Polizei. 

Große Beweislast 

Mehrere Überwachungskameras zeichneten auf, wie Lee seine Wohnung verlässt und zu Herringtons Wohnung aufbricht. Mehrfach wurde auch der Angeklagte schemenhaft aufgezeichnet an jenem Abend. Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass Herrington Lee in seiner Wohnung erwürgte, Lees Auto daraufhin in die Nähe der Studentenapartments fuhr, anschließend nach Hause joggte und später mit dem Lastwagen der Firma seines Vaters Lees Leiche entsorgte. Wohin genau, bleibt ungewiss. 

Strafverteidiger Blake Ballin zeigte sich im Vorfeld des Prozesses optimistisch, dass Herrington verurteilt wird, obwohl es keine Leiche gibt. „Es gibt viele verschiedene Möglichkeiten, wie der Staat beweisen kann, dass jemand tot ist, auch wenn er keine Leiche vorweisen kann.“

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