Reform im Adoptionsrecht Weniger Bürokratie für lesbische Paare
Das Bürgerliche Gesetzbuch definiert eine Mutter als „die Frau, die [das Kind] geboren hat“. Während Ehemänner in der Geburtsurkunde automatisch als Väter eingetragen werden, mussten Ehepartnerinnen das gemeinsame Kind erst als Stiefkind adoptieren. Das will Justizministerin Christine Lambrecht (SPD) jetzt ändern: Ein Adoptionsverfahren für das eigene Wunschkind werde von lesbischen Paaren zurecht als diskriminierend empfunden.
Lambrecht will dem ersten Absatz des Paragrafen 1591 laut der Süddeutschen einen zweiten beifügen: „Mutter eines Kindes ist neben der Mutter nach Absatz 1 auf die Frau, die zum Zeitpunkt der Geburt mit der Mutter nach Absatz eins verheiratet ist oder die die Mutterschaft anerkannt hat.“ Damit können sich verheiratete wie unverheiratete lesbische Paare nun von Beginn an das Sorgerecht teilen. Das diene vor allem der Absicherung, denn mit dem Sorgerecht geht beispielsweise auch der Anspruch auf Unterhalt einher. Gleichzeitig schreibt das Gesetz vor, dass es nur zwei Elternteile geben kann. Samenspender dürfen und können also rechtlich kein zusätzliches Elternteil sein.