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Niederlande: Sexuelle Orientierung in die Verfassung // © IMAGO ANP xANPx/xxANPx x442158666x

Reform des Grundgesetzes vor Abschluss Wann zieht Deutschland nach und ändert das Grundgesetz?

ms - 21.03.2022 - 10:00 Uhr
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Die Zweite Kammer des niederländischen Parlaments stimmte jetzt für eine geplante Verfassungsänderung, um die sexuelle Orientierung als besonderes Schutzmerkmal zu verankern. In einem letzten Schritt muss jetzt nur noch der Senat zustimmen – eine Entscheidung wird in der zweiten Jahreshälfte erwartet.

Ähnlich wie im deutschen Grundgesetz verbietet auch die niederländische Verfassung bisher eine Diskriminierung aufgrund von Religion, Weltanschauung, Rasse, Geschlecht und politischer Zugehörigkeit. Neu dazukommen sollen nun die sexuelle Orientierung sowie die Behinderung als ebenso schützenswerte Aspekte. Die Hürden zu einer Änderung im Grundgesetz liegen in den Niederlanden ähnlich hoch wie in Deutschland – Zweidrittel der Abgeordneten müssen dem zustimmen. Diese Mehrheit kam nun mit 123 zu 24 Stimmen problemlos zustande.

Die ersten Entwürfe für die Reform der Verfassung in den Niederlanden gehen dabei auf das Jahr 2010 zurück, im vergangenen Jahr hatten bereits in einem ersten Durchgang sowohl der Senat wie auch das Abgeordnetenhaus dafür gestimmt. Damit könnte eine Verfassungsänderung noch in diesem Jahr zum Abschluss kommen, die vor rund 20 Jahren von LGBTI*-Aktivisten erstmals angestoßen worden war.  

In Deutschland will die Ampel-Koalition im Artikel 3 des Grundgesetzes bis zum Ende der Legislaturperiode 2025 den Begriff „sexuelle Identität“ als besonderes Schutzmerkmal mit aufnehmen. Zuletzt hatte es im Sommer 2021 bundesweite Aktionen in Deutschland nach dem Motto #zeigdie3 und „Grundgesetz für alle“ gegeben, die die Ergänzung des Artikels 3 des Grundgesetzes einforderten.

Rund 200 prominente Persönlichkeiten aus Kultur, Entertainment, Sport und Politik hatten bei der Aktion mitgemacht. Darunter waren unter anderem Schauspieler Jürgen Vogel, Comic-Autor Ralf König und Moderatorin Arabella Kiesbauer sowie die heutige Staatsministerin für Kultur und Medien Claudia Roth und der Queer-Beauftragte der Bundesregierung Sven Lehmann.  

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