Reform des Abstammungsrechts Wann wird das Vorhaben endlich umgesetzt?
Eigentlich ist die Ausgangslage klar: Eine Reform des Abstammungsrechts ist überfällig, mehrere Gerichte in Deutschland sind inzwischen zu diesem Urteil gekommen. Die frühere Ampel-Regierung wollte das Projekt umsetzen, scheiterte aber. Die aktuelle schwarz-rote Regierung steht dem Vorhaben auch positiv gegenüber, wie Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) im Sommer letzten Jahres erklärte. Allein, geschehen ist nach wie vor offenbar nichts, wie jetzt der LSVD+ kritisiert.
Kritik an Politik und Bundesverfassungsgericht
In dieser Woche jähren sich dabei die ersten Vorlagebeschlüsse zum Abstammungsrecht bereits zum fünften Mal, im März 2021 haben das Oberlandesgericht Celle und das Kammergericht Berlin anerkannt, dass die bisherige Regelung die Grundrechte von Kindern und Eltern verletzt. Ziel einer Reform ist es dabei, dass der zweite, nicht leibliche Elternteil bei lesbischen Paaren von der Geburt des gemeinsamen Kindes an juristisch auch als Mutter festgehalten wird – bisher ist dies nur durch eine aufwändige, langwierige und oftmals kostenintensive Stiefkindadoption möglich.
Christina Klitzsch-Eulenburg aus dem Bundesvorstand des LSVD+ dazu: „Vor fünf Jahren haben wir einen rechtshistorischen Meilenstein gefeiert: Verschiedene Gerichte unterschiedlicher Instanzen haben anerkannt, dass die Beschränkung auf einen ´männlichen´ zweiten Elternteil rechtswidrig Grundrechte von Kindern und Eltern verletzt. Es darf nicht abhängig vom Geschlecht des Elternteils sein, ob ein Kind ab Geburt abgesichert ist oder nicht! Mittlerweile liegen dem Bundesverfassungsgericht ganze sieben Vorlagebeschlüsse, also konkrete Normenkontrollverfahren, und eine Verfassungsbeschwerde vor. Ein Erfolg der „Nodoption“-Familien. Doch das höchste deutsche Gericht entscheidet nicht – und auch politisch steht die Reform still.“
Frust statt Freude
Der heutige Jahrestag biete daher keinen Anlass zur Freude – im Gegenteil, so Klitzsch-Eulenburg weiter: „Dass der anerkannt verfassungswidrige Zustand seit mindestens fünf Jahren sowohl vom Bundesverfassungsgericht als auch von der Legislative hingenommen wird, erschüttert das Vertrauen der Familien in den Rechtsstaat (…) Die Kinder aus den ersten Verfahren sind mittlerweile im Grundschulalter. Nur weil ihr zweiter Elternteil nicht ´männlich´ ist, wird ihnen die rechtliche Absicherung vorenthalten. Das gefährdet sie konkret: immer wieder hören wir, dass Kinder oder Eltern erkranken oder Paare sich trennen. Wenn dann auch noch die rechtliche Absicherung fehlt, wird aus einer schwierigen Situation oftmals eine Katastrophe. Das macht alle Beteiligten extrem vulnerabel. Eine verantwortungsvolle, am Kindeswohl orientierte Regierung muss jetzt handeln und das Abstammungsrecht endlich so reformieren, dass jedes Kind ab Geburt auch rechtlich zwei Eltern haben kann.“