Rechtsstreit mit Folgen Ein homophober Sozialarbeiter beschäftigt die britischen Gerichte
Ein skurriler Rechtsstreit mit politischer Sprengkraft sorgt derzeit in Großbritannien für Schlagzeilen – ein christlicher Sozialarbeiter verklagte eine Beratungsorganisation, die ihn aufgrund seiner homophoben Einstellungen als künftigen Mitarbeiter ablehnte.
Diskriminierung – oder nicht?
Die Grundproblematik sorgt bereits seit Jahren gerade auch in den USA immer wieder für heftige Debatten, nun dürfen sich auch die Richter auf der britischen Insel mit der Thematik befassen. Eingereicht wurde die Klage von Felix Ngole (46) aus Barnsley, der schwarze Christ hält Homosexualität für eine Sünde.
Nachdem die Wohltätigkeitsorganisation Touchstone Leeds erfuhr, wie Ngole gegenüber der Gay-Community steht, zog die Beratungseinrichtung ihr Angebot auf eine Stelle zurück. Nach ersten Auseinandersetzungen wurde Ngole zu einem zweiten Vorstellungsgespräch eingeladen, schlussendlich wurde er aber trotzdem nicht eingestellt.
Ngole ging daraufhin vor Gericht, denn als selbst definierter „bestqualifizierter Kandidat“ habe man ihn nur aufgrund seiner religiöser Überzeugung übergangen. In einem ersten Gerichtsverfahren wurde auch tatsächlich bestätigt, dass eine Zurücknahme des Stellenangebotes eine Form der Diskriminierung darstelle, ließ aber trotzdem weitere Klagen wegen Diskriminierung nicht zu, da es ein zweites Vorstellunggespräch gegeben habe – der Gerechtigkeit sei also Genüge getan worden.
Urteil zugunsten der Beklagten
Daraufhin landete der Fall schlussendlich vor dem Arbeitsgericht. Touchstone Leeds erklärte dabei schlüssig, dass die Einstellung von Ngole gefährliche Folgen haben kann, denn auch viele LGBTI*-Menschen wenden sich an die Organisation mit der Bitte um psychische Unterstützung, viele davon haben überdies suizidale Gedanken. Es wäre gefährlich, wenn sie dann auf einen Sozialarbeiter treffen, der Homosexualität ablehnt.
Dieser Einschätzung schlossen sich schlussendlich auch die Richter an und betonten überdies das wohlwollende Entgegenkommen der Organisation durch ein zweites Vorstellungsgespräch. Touchstone Leeds könne nicht das Risiko eingehen, dass ein „gefährdeter Anrufer“ die Ansichten von Herrn Ngole erfährt, da die Auswirkungen „potenziell verheerend“ sein könnten, so das richterliche Urteil. Die Abwägung sowie die Maßnahmen von Touchstone Leeds waren daher „verhältnismäßig und gerechtfertigt.“
Fällt Homophobie unter Religionsfreiheit?
Der in Kamerun geborene Ngole möchte den Fall allerdings nicht auf sich beruhen lassen, er kündigte an, in Berufung zu gehen. Ngole ist dabei kein Unbekannter, zuvor hatte er bereits die Universität Sheffield verklagt und auch gewonnen, da diese ihn wegen seiner orthodoxen christlichen Ansichten daran hindern wollte, sein Studium der Sozialarbeit abzuschließen, so Ngole, der bei seinen Klagen von der christlichen Organisation Christian Legal Centre unterstützt wird. Der Verein sieht in dem jüngsten Urteil eine Einschränkung der christlichen Freiheiten. Ngole selbst betont: „Wenn wir an den Punkt kommen, an dem man keinen Job haben kann, wenn man LGBT nicht feiert und unterstützt, dann hat jeder Christ da draußen keine Zukunft mehr.“