Neue Attacke in Florida Ein Redeverbot für alle Vereine und Unternehmen, die LGBTI* unterstützen?
Florida scheint sich immer mehr zum Zentrum des amerikanischen Kulturkampfes gegen die LGBTI*-Community zu entwickeln – bereits seit fast eineinhalb Jahren verbietet das „Don´t Say Gay“-Gesetz Gespräche und Informationen rund um Homosexualität an den Schulen. Erst in diesen Tagen stoppte das Oberste Gericht dann die Pläne der Regierung unter Gouverneur Ron DeSantis, Drag-Shows zu verbieten. Nun der nächste Schlag: In Florida sollen LGBTI*-Organisationen durch die Hintertür verboten werden.
Verbot von LGBTI*-Themen
In einem ersten Moment möge man sich dabei fast an die aktuellen Entwicklungen in Russland erinnern, auch hier sollen LGBTI*-Verbände komplett verboten werden. Die Regierung in Florida will nun mit einem neuen Gesetzentwurf festlegen, dass allen Organisationen und Unternehmen, die staatliche Mittel erhalten, verboten wird, sich in irgendeiner Weise für Themen rund um die sexuelle Orientierung oder die Geschlechtsidentität einzusetzen oder diese zu berücksichtigen. Im Grunde kommt es einem Redeverbot gleich.
In den Medien wird das Vorhaben sarkastisch bereits als „Don´t Say Gay 2.0“ beschrieben, entspricht es doch inhaltlich sehr klar einer erneuten starken Ausweitung des Verbotsparagrafen. „Es würde effektiv alle LGBTQ-Nonprofits im Staat verbieten. Sie wären nicht mehr in der Lage, über sexuelle Orientierung oder Geschlechtsidentität zu diskutieren. Das ist wirklich erschreckend!“, so Harvard-Rechtsdozentin und Aktivistin Allejandra Caraballo.
Erstes Angriffsziel sind Trans-Menschen
Im Kern soll es der neue Gesetzentwurf vor allem auf Trans-Personen abgesehen haben. Eingebracht worden ist der Plan von Ryan Chamberlin – der Republikaner wurde erst in diesem Jahr in die Legislative gewählt, nachdem sein Vorgänger wegen Betrugs, Geldwäsche und Falschaussage verurteilt worden war. Zu dem neuen Gesetzvorhaben erklärte Chamberlin: „Es ist die Politik des Staates, dass das Geschlecht einer Person ein unveränderliches biologisches Merkmal ist und dass es falsch ist, einer Person ein Pronomen zuzuschreiben, das nicht dem Geschlecht dieser Person entspricht.“ So hält der Gesetzentwurf weiter fest, dass Auftragnehmer und Staatsbedienstete künftig nicht verpflichtet werden dürfen, die von Personen bevorzugten Pronomen zu verwenden.
Rechtsexpertin Caraballo warnt allerdings eindringlich vor weiteren Gefahren, denn der Gesetzestext könnte sich in seiner jetzigen Form gegen alle LGBTI*-Menschen richten, so ist beispielsweise konkret auch von der „sexuellen Orientierung“ die Rede.