Nach Social-Media-Check Angestellter geoutet, weil er einer Fetisch-Seite folgt
Als der ehemalige Arbeitgeber von Software-Entwickler T. B. (43) 2020 einen Auftrag von einer Großbank bekam, beauftragte er die Firma Aequivalent mit einem Social-Media-Hintergrundcheck der Mitarbeitenden. Wer am Projekt mitarbeiten wollte, musste dem Check schriftlich zustimmen. B. sagte zu, „da ich nichts zu verbergen habe“.
Projekt-Teilnahme verweigert
B. wurde jedoch als „Reputationsrisiko“ für die Großbank für das Projekt abgelehnt – obwohl er weder im Straf-, noch im schweizerischen Betreibungsregister eingetragen ist: Der Hintergrundcheck fand heraus, dass B. schwul ist und einer Fetisch-Seite folgt – auch das stand im Bericht, dessen Auswertung vor der ganzen Firma präsentiert wurde. Dabei wurden B. „Dinge unterstellt, die nicht stimmen“. Gegenüber 20 Minuten erklärte er: „Einer der Mitarbeiter mobbte mich deswegen. Die ganze Sache wurde in der Firma so breit getreten, dass ich mich genötigt sah, zu kündigen.“ Obwohl die Sache schon anderthalb Jahre zurück liegt, ist B. noch immer „stinksauer“. Allerdings weniger auf die Firma als auf „diese Hintergrund-Checks und das Prinzip dahinter.“
Keine Pflicht zur Auskunft
Auch Geschäftsführer Roman Heggli von Pink Cross findet solche Überprüfungen „sehr problematisch“: Sexuelle Orientierung und Freizeitaktivitäten gingen den Arbeitgeber nichts an. Anwalt Nicolas Facincani bestätigt, dass der Arbeitgeber nur Daten verarbeiten und beschaffen darf, die sich auf die Arbeitsfähigkeit beziehen.