Mordversuche auf Mallorca Homophobe Attacken auf drei Schwule am FKK-Strand El Mago
Ein 31-jähriger Mann wurde auf Mallorca jetzt zu einer Haftstrafe von vier Jahren und sieben Monaten verurteilt, nachdem er zwei schwere Übergriffe auf deutsche Touristen aus Schwulenhass begangen hatte. Das Urteil wurde gestern vom Landgericht Palma verkündet. Der Mann gestand die versuchte Tötung sowie Körperverletzung und akzeptierte die Strafe im Rahmen eines Vergleichs.
Das Wichtigste im Überblick:
- Ein Mann wurde auf Mallorca zu einer Haftstrafe von vier Jahren und sieben Monaten verurteilt.
- Er hatte zwei brutale Angriffe auf deutsche Touristen am FKK-Strand El Mago aus homophobem Motiv verübt.
- Die Taten ereigneten sich im Sommer 2024, der Täter gestand die Vorwürfe und einigte sich mit der Justiz auf die Strafe.
Brutale Angriffe bei FKK-Strand
Die erste Tat ereignete sich am 29. August 2024, als sich ein deutscher Tourist in eine abgelegene Ecke des FKK-Strands El Mago zurückgezogen hatte. Der 31-jährige Täter aus Marratxí griff das Opfer mit einem Faustschlag ins Gesicht an. Danach warf er einen großen Stein auf den Kopf des Mannes. Als dieser zu Boden ging, zog der Angreifer einen Hammer aus seinem Rucksack und setzte die Attacke fort. Erst dann flüchtete er vom Tatort.
Am 20. September 2024 kam es am gleichen Strand zu einem weiteren Angriff. Diesmal attackierte der Täter einen anderen deutschen Touristen, der mit seinem Lebensgefährten gerade auf einem Pfad oberhalb der Bucht unterwegs war. Der Angreifer versetzte ihnen Schläge in den Nacken, woraufhin ein Mann das Gleichgewicht verlor und einen Abhang von etwa zehn bis zwölf Metern hinabstürzte. Beide Opfer erlitten schwere Verletzungen und mussten im Krankenhaus behandelt werden.
Täter in U-Haft genommen
Die Guardia Civil konnte den Täter nach dem zweiten Vorfall schnell fassen. Der Mann befand sich seitdem in Untersuchungshaft. Die homophobe Motivation des Täters wurde bei der Urteilsfindung als strafverschärfend berücksichtigt. Strafmildernd wirkte sich jedoch aus, dass der Täter den Opfern vor der Verhandlung insgesamt 28.000 Euro als Entschädigung gezahlt hatte. Die Anklage hatte ursprünglich eine Haftstrafe von elf Jahren verlangt. Im Rahmen einer Einigung vor Gericht akzeptierte der Verurteilte das Strafmaß: Drei Jahre und fünf Monate für versuchten Totschlag sowie ein Jahr und zwei Monate für Körperverletzung. Zudem wurde ein Annäherungsverbot für den Täter verhängt – sowohl gegenüber den Opfern als auch dem Tatort. Das Urteil ist rechtskräftig.
„Er verhielt sich immer auffällig“
Der Lebensgefährte des ersten Opfers berichtete, dass der Täter ihnen bereits vor dem Übergriff aufgefallen war. „Bei unseren früheren Besuchen am Playa del Mago war er oft da. Er verhielt sich immer sehr auffällig“, sagte der Mann. Der Angreifer sei immer nur für kurze Zeit am Strand gewesen, habe dann den Ort verlassen, um kurze Zeit später wieder aufzutauchen. Besonders merkwürdig sei das ständige Wechseln seiner Badehose gewesen. Das Gericht erklärte die Tat als homophob motiviert, was eine schärfere Strafe zur Folge hatte.