Millionenstrafe für Grindr 5,8 Millionen Euro Bußgeld in Norwegen für Verstoß gegen den Datenschutz
Jetzt scheint es amtlich: Der schwule Dating-App-Anbieter Grindr muss in Norwegen eine Millionenstrafe von umgerechnet rund 5,8 Millionen Euro bezahlen. Auch der Einspruch des US-Unternehmens letztes Jahr nützte nichts, die Richter des Bezirksgerichts in Oslo blieben nun final bei Ihrer Entscheidung.
Sensible Daten in Umlauf
Grindr hat demnach gegen die Datenschutzgrundverordnung verstoßen und in einem Zeitraum von gut zwei Jahren zwischen 2018 und 2020 sensible Daten der Nutzer an Werbefirmen weitergegeben. Laut der Untersuchung der norwegischen Datenschutzbehörde Datatilsynet hatte Grindr dabei konkret Alter, Geschlecht, GPS-Standort, IP-Adresse und Werbe-ID der Betroffenen weitergeleitet. Besonders gravierend sei überdies, dass die App-Betreiber auch Daten weitergaben, die Personen als Grindr-Nutzer identifizierten, was einem Zwangsouting gleichkommen kann.
Ein Sieg für Verbraucherschutz
Bereits im Jahr 2020 hatte Datatilsynet das Bußgeld daraufhin erstmals verhängt, Grindr hatte allerdings Einspruch eingelegt, sodass der Fall vor Gericht landete. Die Richter betonten nun im Urteilsschluss einmal mehr, dass das Unternehmen mit besonders schützenswerten Daten arbeite, die einen direkten Rückschluss auf die sexuelle Orientierung gibt – nahezu alle Nutzer sind schwule oder bisexuelle Männer. Nach dem jetzt erfolgten Urteil erklärte der norwegische Verbraucherrat: „Das ist ein bedeutender Sieg im Kampf um den Schutz von Verbraucherdaten und Sicherheit online.”
Klagen in weiteren Ländern
Die Rechtsanwälte von Grindr hatten bis zuletzt erklärt, die Nutzer hätten durch das Klicken von Buttons wie „Fortfahren“ der Datenweitergabe zugestimmt. Ob das US-Unternehmen nun erneut vor Gericht ziehen wird, ist noch unklar. Inzwischen gibt es außerdem weitere Klagen bezüglich des Datenschutzes gegen Grindr, aktuell in Großbritannien. Hier wird Grindr ebenso vorgeworfen, sensible Daten wie beispielsweise auch den HIV-Status der Nutzer an Werbefirmen weitergegeben zu haben.