Konversionstherapie-Verbot Erster Gesetzesentwurf für Deutschland
Am Montag (4. November) stellte Gesundheitsminister Jens Spahn einen Gesetzesentwurf zum Verbot der LGBTI*-Konversionstherapie vor. Das soll den Bürgern außerdem signalisieren: „Es ist okay, so wie du bist“, denn LGBTI* seien nicht krank und sollten auch nicht so behandelt werden.
Das Gesetz soll die umstrittene Maßnahme an Minderjährigen verhindern. Erwachsene, die der Therapie explizit zustimmen, können sich noch immer „behandeln“ lassen – allerdings nur in streng regulierten Umständen. Wenn sich herausstellt, dass die erwachsene Person der Therapie nur zustimmte, weil sie beschwindelt, bedroht oder dazu gezwungen wurde, ist die Behandlung nicht mehr legal: Der Therapeut muss mit einer Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr oder einer Geldstrafe rechnen. Eine Ausnahme gibt es außerdem für 16- bis 18-Jährige – sofern der Therapeut beweisen kann, dass sein Patient die Auswirkungen und die Risiken der Behandlung genau versteht.
Laut DW.com werden Experten zufolge in Deutschland jedes Jahr 1000 Konversionstherapien durchgeführt.