Kein neutrales Geschlecht Frankreich muss kein drittes Geschlecht einführen
Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) hat jetzt die Klage eines intersexuellen Franzosen zurückgewiesen – die 63-jährige Person mit dem Eintrag “männlich“ in der Geburtsurkunde hatte durch mehrere Instanzen geklagt, damit in seinen Dokumenten eine Bezeichnung wie "neutral" oder "intersex" eingetragen werden kann. Die Richter stimmten dem mit Blick auf das französische Rechtssystem nicht zu, das auf Zweigeschlechtlichkeit ausgelegt ist.
Massive rechtliche Auswirkungen
Die Anerkennung eines neutralen Geschlechts hätte dabei für das französische Rechtssystem massive Auswirkungen, immer dann, wenn beispielsweise ein Gesetz zwischen Mann und Frau unterscheidet. In der Abwägung öffentlicher und gesamtgesellschaftlicher Interessen gegenüber individuellen Bedürfnissen schloss sich das oberste europäische Gericht deswegen der französischen Justiz an, die in der Absage eines neutralen Geschlechts keine Verletzung des Rechts auf Privatsphäre sieht.
Gesetzgebung darf nur Frankreich ändern
Sehr wohl erkannten die Richter am EGMR in Straßburg allerdings an, dass die klagende Person unter der falschen Geschlechtsbezeichnung leide. Mit der Anerkennung einer dritten Geschlechtskategorie hätte das Gericht bei einer anderslautenden Entscheidung allerdings zudem auch eine normative Funktion ausgeübt – dies stünde der Rechtsprechung aber nicht zu, sondern nur dem französischen Staat selbst. Von zentraler Bedeutung sei und bleibe dabei auch ein zuverlässiges Personenstandsregister.
In Deutschland wurde nach einem Beschluss des Bundesverfassungsgerichtes im Jahr 2017 eine dritte Geschlechtsoption namens “divers“ eingeführt, welches allerdings nur intersexuellen Menschen zur Verfügung steht.