Kein drittes Geschlecht Bundesrat erteilt Eintrag “divers“ eine klare Absage
Es gibt kein drittes Geschlecht in der Gesetzgebung – zu dieser Einschätzung ist jetzt der Schweizer Bundesrat gekommen. Vor vier Jahren hatten zwei Mitgliederinnen des Nationalrats des Landes in zwei Anträgen den Bundesrat dazu aufgefordert, nicht-binäre Menschen gesetzlich ebenso zu verankern. Der Bundesrat lehnte diese Vorhaben nun kategorisch ab.
Streichung aller Geschlechter?
Mit den Anträgen hatten die beiden Nationalrätinnen Sibel Arslan und Rebecca Ruiz den Bundesrat aufgefordert, darzulegen, welche Gesetzesänderungen überhaupt in der Schweiz nötig wären, um nicht-binäre Menschen anzuerkennen. Der Vorschlag der beiden Politikerinnen: Die generelle Streichung der Erfassung eines Geschlechts oder eine dritte Option im Personenstandsregister, ähnlich dem Eintrag “divers“ in Deutschland, der in der Bundesrepublik allerdings nur von intergeschlechtlichen Menschen angewandt werden darf. Nicht-binäre Menschen sowie Trans-Personen sind davon bisher auch ausgeschlossen.
Zweigeschlechtlichkeit in der Gesellschaft
In seiner Begründung zur generellen Absage der Debatte erklärte der Bundesrat, dass Zweigeschlechtlichkeit fest in der Gesellschaft verankert sei, sodass es grundsätzlich keiner Änderung bedürfe. Zudem wären Gesetzesänderungen zu aufwändig mit Blick auf die sehr geringe Anzahl jener Menschen, die sich in der Schweiz überhaupt als nicht-binär definieren. Die Einführung eines dritten Geschlechts hätte zahlreiche Änderungen in der gesamten Rechtsordnung zur Folge.
Schweizer selbst unentschlossen in der Frage
Laut dem Transgender-Netzwerk Schweiz (TGNS) identifizieren sich rund 40.000 Menschen nicht mit dem bei der Geburt festgestellten Geschlecht, darunter sind allerdings auch viele Trans-Menschen, die die Zweigeschlechtlichkeit nicht grundsätzlich ablehnen. Mit seiner Entscheidung stellt sich der Bundesrat klar gegen die Nationale Ethikkommission, die bereits vor zwei Jahren die rechtliche Anerkennung von nicht-binären Menschen forderte. Die Schweizer Bevölkerung selbst zeigt sich unentschlossen in dieser Frage, jeweils rund die Hälfte der Eidgenossen lehnt einen solchen Schritt ab beziehungsweise befürworten ihn, so eine Studie aus dem Jahr 2021 (Sotomo).
Grundrechte für alle Menschen
Scharfe Kritik an dem neusten Entschluss kommt vom Transgender Network Switzerland (TGNS), in einer ersten Erklärung sprach der Verband von einer “Ohrfeige“ für nicht-binäre Menschen. Der Bundesrat demonstriere damit seine feindliche Einstellung gegenüber nicht-binären Menschen und sprach im weiteren Verlauf auch von einer offen diskriminierenden Haltung. "Die rechtliche Anerkennung von nicht-binären Menschen ist eine Frage der Wahrung ihrer Grund- und Menschenrechte. Dies ist eine verfassungsrechtliche Aufgabe der Politik, unabhängig der Anzahl betroffener Menschen oder persönlicher Meinungen von Bundesratsmitgliedern. Wir erwarten deshalb vom Bundesrat konstruktive Ansätze“, so Sigmond Richli vom TGNS.