Kampf gegen K.o.-Tropfen Bundesregierung arbeitet an höheren Haftstrafen
Die Bundesregierung will den Einsatz von K.o.-Tropfen bei Sexual- und Gewaltstraftaten künftig härter bestrafen. Das Bundeskabinett verabschiedete heute einen Gesetzentwurf von Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD). Danach sollen K.o.-Tropfen und ähnliche Substanzen im Strafrecht ausdrücklich als gefährliche Mittel eingestuft werden.
Das Wichtigste im Überblick
- Das Bundeskabinett hat eine Verschärfung des Strafrechts beim Einsatz von K.o.-Tropfen beschlossen.
- Künftig sollen K.o.-Tropfen und vergleichbare Substanzen ausdrücklich als „gefährliche Mittel“ gelten.
- Bei Vergewaltigungen oder schweren Raubdelikten mithilfe solcher Stoffe droht eine Mindestfreiheitsstrafe von fünf Jahren.
- Der Gesetzentwurf muss noch Bundestag und Bundesrat passieren.
- Juristenverbände kritisieren die Pläne als unnötige „Symbolpolitik“.
- Fachstellen gehen von einer hohen Dunkelziffer aus, weil viele Fälle kaum nachweisbar sind.
- K.o.-Tropfen werden auch immer wieder in der schwulen Community in Deutschland eingesetzt.
Schärfere Strafen für Einsatz von K.o.-Tropfen
Wer künftig sexuelle Übergriffe oder schwere Raubdelikte unter Einsatz solcher Stoffe begeht, soll mit einer Freiheitsstrafe von mindestens fünf Jahren rechnen müssen. Bislang liegt die Mindeststrafe in entsprechenden Fällen häufig bei drei Jahren. Der Gesetzentwurf muss allerdings noch vom Bundestag und Bundesrat beraten und beschlossen werden. Änderungen im parlamentarischen Verfahren sind weiterhin möglich.
Hubig bezeichnete Vergewaltigungen unter Einsatz von K.o.-Tropfen als „besonders hinterhältig und gefährlich“. Dabei handle es sich um sexuelle Gewalt „in einer besonders schlimmen Form“, von der vor allem Frauen aber auch immer wieder schwule Männer betroffen seien, teilweise mit tödlichen Folgen. Im Jahr 2012 sorgte eine Mordserie in Berlin für Aufsehen, drei Schwule starben dabei. „Das Strafrecht muss darauf eine harte Antwort geben, denn wirksamer Gewaltschutz erfordert konsequente Strafen“, sagte die SPD-Politikerin nach dem Kabinettsbeschluss.
Kritik von Anwaltsverbänden
Wie groß der gesetzgeberische Handlungsbedarf tatsächlich ist, wird unterschiedlich bewertet. Das Bundesjustizministerium argumentiert, die derzeitige Rechtslage werde „der besonderen Gefahr und Verwerflichkeit, die von dem Einsatz von K.-o.-Tropfen ausgeht, nicht gerecht“.
Kritik kommt dagegen von Juristenverbänden. Die Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK) hatte bereits bei einem ähnlichen Vorstoß des Bundesrates im Jahr 2025 erklärt, das geltende Strafrecht reiche aus. In besonders schweren Fällen könnten Gerichte schon heute Freiheitsstrafen von bis zu 15 Jahren verhängen, weil neben Sexualdelikten häufig weitere schwere Straftatbestände erfüllt seien. Die geplante Gesetzesverschärfung bezeichnete die BRAK als „Symbolpolitik“. Auch der Deutsche Anwaltverein (DAV) sieht nach eigenen Angaben keine Schutzlücke im geltenden Recht. Unterstützung kommt dagegen aus Bayern. Bayerns Justizminister Georg Eisenreich (CSU) begrüßte die Pläne des schwarz-roten Bundeskabinetts.
Schwieriger Nachweis erschwert Ermittlungen
K.o.-Tropfen werden häufig heimlich in Getränken verabreicht – etwa in Clubs, Bars oder auf privaten Feiern. Betroffene bemerken oft zunächst nicht, dass sie unter dem Einfluss der Substanzen stehen. Typisch sind Erinnerungslücken oder vollständige „Filmrisse“. Hinzu kommt, dass viele der verwendeten Stoffe nur wenige Stunden im Blut oder Urin nachweisbar sind. Werden Betroffene erst spät medizinisch untersucht oder erstatten erst verzögert Anzeige, lässt sich der Einsatz der Substanzen häufig nicht mehr eindeutig belegen.
Dadurch bleibt die tatsächliche Zahl der Fälle weitgehend unklar. In der Polizeilichen Kriminalstatistik werden Sexualdelikte zwar erfasst, der Einsatz von K.o.-Tropfen erscheint jedoch nicht als eigene Kategorie. Polizei, Kliniken und Beratungsstellen gehen deshalb seit Jahren von einer hohen Dunkelziffer aus. K.o.-Tropfen werden auch immer wieder in der schwulen Community in Deutschland eingesetzt – etwa im Zusammenhang mit sexuellen Übergriffen, Raubtaten oder sogenannten Chemsex-Kontexten. Fachleute verweisen darauf, dass Betroffene aus Angst vor Stigmatisierung häufig keine Anzeige erstatten.