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Jugendschutz bei Social Media Keine pauschalen Verbote, Fokus indes auf Risiken legen

Von ms - 12.06.2026 - 11:00 Uhr
Jugendschutz in der digitalen Welt
Foto: iStock / monkeybusinessimages
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In der Debatte über mögliche Altersgrenzen für soziale Medien hat der Deutsche Ethikrat jetzt eine klare Position bezogen. Das unabhängige Beratungsgremium von Bundestag und Bundesregierung spricht sich gegen pauschale Nutzungsverbote für Kinder und Jugendliche aus. Queere Verbände sowie diverse Jugend- und Fachorganisationen hatten bereits vorab vor pauschalen Verboten eindringlich gewarnt. 

Das Wichtigste im Überblick

  • Der Deutsche Ethikrat spricht sich gegen gesetzliche Mindestalter für soziale Medien aus.
  • Das Gremium fordert stattdessen ein risikobasiertes Schutzkonzept für digitale Angebote.
  • Risiken wie Cybermobbing, Manipulation oder suchtfördernde Mechanismen beträfen nicht nur soziale Netzwerke.
  • Der Ethikrat warnt vor einer möglichen Verlagerung der Nutzung hin zu KI-Chatbots.
  • Queere Vereine sowie zahlreiche Fachverbände im Bereich Jugend lehnen ein Pauschalverbot ebenso ab.
  • Eltern sollen weiterhin eigenverantwortlich zwischen Schutz und Teilhabe ihrer Kinder abwägen können.

Keine pauschalen Verbote

In einer gestern veröffentlichten Stellungnahme heißt es: „Von pauschalen Nutzungsverboten für soziale Medien und andere digitale Dienste auf Grundlage neuer gesetzlicher Mindestaltersgrenzen sollte abgesehen werden.“ Der Vorsitzende des Deutschen Ethikrats, der Rechtswissenschaftler Helmut Frister, begründete diese Haltung mit der Bedeutung digitaler Angebote im Alltag junger Menschen. „Kinder und Jugendliche wachsen heute mit vielen digitalen Angeboten auf, die eine wichtige Rolle bei der Erfüllung ihrer Kommunikations- und Informationsbedürfnisse spielen“, sagte Frister. Der notwendige Schutz müsse damit in Einklang gebracht werden. Ein gesetzliches Mindestalter für soziale Medien sei dafür aus Sicht des Ethikrats jedoch nicht das geeignete Instrument.

Der Deutsche Ethikrat berät Bundestag und Bundesregierung in ethischen, gesellschaftlichen, naturwissenschaftlichen, medizinischen und rechtlichen Fragen und informiert darüber hinaus die Öffentlichkeit. Die aktuelle Befassung mit dem Thema geht auf eine Anregung von Bundestagspräsidentin Julia Klöckner (CDU) aus dem Oktober 2025 zurück.

Soziale Netzwerke nur ein Teil der digitalen Welt

In der 50-seitigen Stellungnahme mit dem Titel „Schutz, Teilhabe und Befähigung von Kindern und Jugendlichen in der digitalen Welt“ kritisiert der Ethikrat, dass die Diskussion häufig ausschließlich auf soziale Medien fokussiert werde. „Viele Kinder und Jugendliche nutzen in ihrem Alltag ein breites Portfolio unterschiedlichster digitaler Technologien“, heißt es in dem Papier. Dazu gehörten Messengerdienste wie WhatsApp, Online-Spiele, Streamingplattformen sowie zunehmend Anwendungen der generativen Künstlichen Intelligenz. Genannt werden insbesondere Chatbots sowie Bild- und Videogeneratoren. Diese Angebote würden häufig von denselben großen Technologiekonzernen betrieben, die auch hinter bekannten sozialen Netzwerken stünden.

Risiken reichen über soziale Medien hinaus

Die Philosophin Judith Simon, Berichterstatterin des Ethikrats, betonte, digitale Risiken seien „allgegenwärtig“. Sie entstünden durch „Inhalte und Funktionen“, die keineswegs nur in sozialen Netzwerken vorkämen. Als Beispiele nannte Simon suchtfördernde Algorithmen, Manipulation, Gewalt, Cybermobbing, Pornografie und extremistische Inhalte. Der Ethikrat warnt zudem vor möglichen Nebenwirkungen eines allein auf soziale Medien beschränkten Verbots. In der Stellungnahme heißt es: „Würde allein der Zugang zu sozialen Medien für Kinder und Jugendliche beschränkt, so könnten diese ihre kommunikativen und emotionalen Bedürfnisse beispielsweise in Richtung Chatbots verlagern, mit möglicherweise noch problematischeren Konsequenzen für ihre psychische, soziale und gesundheitliche Entwicklung.“

Ethikrat fordert risikobasierten Ansatz

Statt allgemeiner Altersgrenzen empfiehlt das Gremium ein „risikobasiertes Schutzkonzept“. Im Mittelpunkt sollen nicht einzelne Dienste stehen, sondern die konkreten Gefahren, die von bestimmten Funktionen, Mechanismen oder Inhalten ausgehen. Schutzmaßnahmen müssten demnach gezielt an den jeweiligen Risiken ansetzen und entsprechend ausgestaltet werden. „Ein pauschales Verbot sozialer Medien greift gleichzeitig zu kurz und zu weit“, erklärte Simon. Zu kurz, weil andere digitale Angebote wie KI-Chatbots außen vor blieben. Zu weit, weil ein solches Verbot die Teilhabe- und Entwicklungsmöglichkeiten junger Menschen unnötig einschränken würde. Zur Veranschaulichung sagte die Berichterstatterin: „Es ist ein bisschen, als würde man mit einem Rasenmäher über ein Gemüsebeet fahren, statt mit einem Unkrautstecher den Löwenzahn gezielt zu entfernen.“

Plattformbetreiber stärker in die Pflicht nehmen

Nach Auffassung von Ethikrats-Chef Frister bietet der seit Februar 2024 geltende Digital Services Act (DSA) der Europäischen Union eine geeignete Grundlage für ein solches Schutzkonzept. Die Verordnung enthalte bereits Vorgaben zum Schutz Minderjähriger. Deren konsequente Umsetzung könne die Risiken für Kinder und Jugendliche deutlich reduzieren. Zwar ermögliche der DSA keinen vollständigen Verzicht auf Altersgrenzen, er lasse jedoch zu, solche Vorgaben auf Inhalte zu beschränken, die für Minderjährige grundsätzlich ungeeignet seien. Als Beispiel nennt der Ethikrat Designmerkmale, die übermäßigen Konsum fördern und suchtähnliches Verhalten begünstigen können. Solche Funktionen könnten psychische und körperliche Schäden verursachen oder verstärken. Der DSA solle deshalb konsequent angewandt werden, um Funktionen zu verbieten, die Nutzer zu exzessiver Nutzung verleiten.

Besonders kritisch bewertet der Ethikrat die Situation bei generativer Künstlicher Intelligenz. Hier bestehe eine „erhebliche Schutzlücke“. Zwar sei die europäische KI-Verordnung grundsätzlich auf KI-Systeme anwendbar. Allerdings enthalte sie keine ausdrückliche und leicht handhabbare Regelung zur Berücksichtigung von Jugendschutzbelangen. Zudem falle KI nicht zwingend unter den Anwendungsbereich des DSA. Auch der Jugendmedienschutz-Staatsvertrag enthalte bislang nur unzureichende Vorgaben für den Umgang mit KI-Anwendungen.

Eltern behalten Verantwortung

Neben Politik und Anbietern digitaler Dienste sieht der Ethikrat auch die Eltern in der Pflicht. Ist der Zugang zu digitalen Angeboten nicht bereits durch zwingende Altersvorgaben – etwa im Bereich der Pornografie – beschränkt, müssten Eltern Schutz und Teilhabe ihres Kindes „individuell ausbalancieren“. Zugleich betont das Gremium, dass Eltern klare Altersempfehlungen für digitale Angebote benötigen. Wie in anderen Erziehungsfragen hätten sie jedoch „einen Beurteilungsspielraum, den der Staat respektieren muss“.

Queere Verbände warnen vor Verbot

Kritik an pauschalen Social-Media-Verboten kommt auch von queeren Verbänden und Interessenvertretungen. Sie verweisen darauf, dass soziale Netzwerke für viele lesbische, schwule, bisexuelle, trans* und queere Jugendliche weit mehr seien als reine Unterhaltungsangebote. Gerade in ländlichen Regionen oder in einem wenig unterstützenden familiären Umfeld böten digitale Plattformen oft die erste Möglichkeit, mit Gleichaltrigen in Kontakt zu treten, Erfahrungen auszutauschen und Informationen über die eigene Identität zu erhalten. Ein generelles Verbot könnte nach Ansicht dieser Organisationen dazu führen, dass queere Jugendliche wichtige Anlaufstellen, Unterstützungsangebote und Gemeinschaften verlieren. 

Als besondere Risiken werden soziale Isolation, fehlende Aufklärung zu sexueller Orientierung und Geschlechtsidentität sowie eine stärkere psychische Belastung genannt. Viele Verbände argumentieren deshalb, dass Jugendliche zwar wirksam vor Hassrede, Cybermobbing und problematischen Inhalten geschützt werden müssten, dies jedoch gezielter über bessere Moderation, konsequenten Jugendschutz und Medienkompetenz geschehen sollte als durch ein pauschales Verbot sozialer Medien.

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