Hass-Gesetz in Uganda Wird der Präsident das neue homophobe Gesetzesvorhaben unterzeichnen?
Wie gefordert hat das Parlament in Uganda nun eine leicht veränderte Version des neuen homophoben Hass-Gesetzes verabschiedet, das auch weiterhin Homosexualität mit hohen Haft- und sogar der Todesstrafe ahnden soll. Präsident Yoweri Musveni hatte im April Änderungen eingefordert – allerdings nicht, wie von einigen queeren Aktivisten fälschlicherweise gehofft, um den Gesetzestext grundsätzlich zu entschärfen, sondern einzig nur, um ihn juristisch unanfechtbar zu machen. Im Jahr 2013 war ein erstes, sehr ähnliches Vorhaben schlussendlich bereits aufgrund von formellen Fehlern am Veto des Obersten Gerichtshofes des Landes gescheitert. Das soll dieses Mal ganz offensichtlich nicht mehr geschehen.
Kleine Änderungen für die Rechtssicherheit
Die neuen Richtlinien halten so jetzt deswegen auch fest, dass es noch keine Straftat darstellt, sich als homosexuell zu bezeichnen. Erst homosexuelle Handlungen selbst seien ein Vergehen, das im Wiederholungsfall mit der Todesstrafe bestraft werden könne. Gestrichen wurde dann noch der Passus, dass es bereits strafbar sei, von einem homosexuellen Akt zu wissen und diesen nicht anzuzeigen. Zuvor stand auch die Idee im Raum, dass Eltern ihre eigenen Kinder anzeigen müssen, wenn diese sich als schwul oder lesbisch outen.
Haftstrafen für Vermieter und Menschenrechtsaktivisten
Hart und unnachgiebig bleiben die Parlamentarier aber in allen anderen Aspekten des Gesetzesvorhabens, beispielsweise können auch schwul-lesbische Menschenrechtsorganisationen strafrechtlich dann weiterhin verfolgt werden, wenn sie „homosexuelle Aktivitäten fördern“ – eine Formulierung, die viel Platz für Interpretationen zulässt. Mitgliedern solcher Organisationen drohen so künftig wohl bis zu zwanzig Jahren Haft. Ähnlich verhält es sich mit Menschen, die ihre Räumlichkeiten für „homosexuelle Handlungen“ zur Verfügung stellen, darunter können neben Vermietern möglicherweise auch Hotelbesitzer fallen – beide müssen dann künftig mit einer Haftstrafe von bis zu sieben Jahren rechnen.
Unterzeichnet der Präsident das Gesetz?
Der überarbeitete Gesetzentwurf wurde abermals in einer öffentlichen Abstimmung fast einstimmig beschlossen – es gab nur eine einzige Gegenstimme, 341 Abgeordnete stimmten dafür. Parlamentspräsidentin Annet Anita Among bekräftigte: „Wir müssen unsere Kultur verteidigen. Die westliche Welt wird Uganda nicht beherrschen!“ Auch alle bisherigen internationalen Interventionen und Drohungen seitens anderer Regierungen liefen ins Leere. Der Entwurf liegt nun abermals beim Präsidenten, der entscheiden kann, ob er das Gesetz unterzeichnet oder ein Veto einlegt – Museveni bestärkte bereits im Vorfeld mehrfach, dass er die grundsätzliche Verschärfung der bisherigen Verbotsgesetze gegen Homosexualität ausdrücklich begrüße. Bisher erwarten homosexuelle Menschen in Uganda Haftstrafen von bis zu 14 Jahren.
Verheerende Auswirkungen für Homosexuelle
Zuletzt meldete sich auch Amnesty International mit einem eindringlichen Appell zu Wort und forderte, dass Präsident Museveni das Gesetz erneut ablehnen müsse. Flavia Mwangovya, stellvertretende Direktorin von Amnesty International für das östliche und südliche Afrika, dazu: „Es ist bestürzend, dass das Parlament erneut für dieses homofeindliche Gesetz gestimmt hat, das erstmals im März verabschiedet worden war. Das Gesetz verletzt auf eklatante Weise die Rechte von LGBTI in Uganda. Dazu zählen die Rechte auf Privatsphäre, Nichtdiskriminierung und gleichen Rechtsschutz. Dieses Gesetz wird für LGBTI in Uganda verheerende Auswirkungen haben – eine Bevölkerungsgruppe, die ohnehin bereits verfolgt und diskriminiert wird. Es wird zu weiterer Gewalt und Diskriminierung gegen LGBTI führen und homofeindlichen Vorurteilen und Stereotypen weiter Vorschub leisten.“