Haftstrafe für Priester Jugendliche alkoholisiert und im Hotel sexuell missbraucht
Ein katholischer Priester aus der Erzdiözese Freiburg ist wegen sexuellen Missbrauchs und Besitzes von Kinderpornografie zu einer Haftstrafe verurteilt worden. Das Landgericht München I verhängte gestern eine Freiheitsstrafe von drei Jahren und drei Monaten gegen den 58-Jährigen.
Alkoholisiert und missbraucht
Dem Urteil zufolge hatte der Mann 2005 zwei männliche Jugendliche nach einem gemeinsamen Oktoberfestbesuch in einem Hotelzimmer missbraucht. Die Jugendlichen waren zu diesem Zeitpunkt stark alkoholisiert und konnten sich nicht wehren. Zudem wurden 2024 auf dem Mobiltelefon des Priesters kinderpornografische Bilder entdeckt.
Weitere Missbrauchsvorwürfe, die sich an seiner damaligen Seelsorgestelle in einer kleinen Schwarzwaldgemeinde in Baden-Württemberg ereignet haben sollen, führten nicht zu einer Verurteilung. Nach Angaben des Gerichts war eine Strafbarkeit nur bei Taten nach der Gesetzesänderung von 2016 möglich. Der Priester hatte die ihm vorgeworfenen Taten eingeräumt.
Vertrauensverhältnis ausgenutzt
„Für seine Opfer war der Angeklagte Täter und Wohltäter zugleich“, sagte der Richter. Er betonte, dass der Priester das Vertrauensverhältnis ausgenutzt habe und eine Bewährungsstrafe daher nicht in Frage komme. Die Verteidigung hatte auf eine Bewährungsstrafe plädiert, die Staatsanwaltschaft hingegen vier Jahre und zehn Monate Haft gefordert.
Anfang 2023 wandte sich einer der Betroffenen an die Missbrauchsbeauftragte des Erzbistums Freiburg. Daraufhin meldete der Pauliner-Orden die Vorwürfe der Staatsanwaltschaft. Das Erzbistum äußerte Respekt vor dem Mut des Betroffenen und bezeichnete die lange unentdeckte Tat als Quelle von Scham. „Wir bekennen uns zur Mitverantwortung für die Schutzbefohlenen in unseren Gemeinden“, erklärte die Erzdiözese. Das Urteil solle Betroffene ermutigen, sich an die zuständigen Stellen zu wenden. Zuletzt lebte der Priester in einem Kloster in Oberbayern.