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Haftstrafe für Hartmut Ebbing Zwei Jahre und zehn Monate Gefängnis wegen Kindesmissbrauch

Von ms - 19.03.2026 - 07:50 Uhr
Haftstrafe für Hartmut Ebbing
Foto: IMAGO / foto2press
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Das Landgericht Braunschweig hat den ehemaligen Bundestagsabgeordneten Hartmut Ebbing wegen sexuellen Missbrauchs von Kindern zu einer Freiheitsstrafe verurteilt. Der 69-jährige FDP-Politiker muss demnach zwei Jahre und zehn Monate ins Gefängnis. Eine mitangeklagte Lehrerin aus Niedersachsen erhielt eine Bewährungsstrafe von eineinhalb Jahren.

Urteil überbietet Forderung der Anklage

Die Kammer befand es als erwiesen, dass Ebbing und die 52-jährige Frau im Jahr 2021 sexuelle Handlungen an ihrem damals siebenjährigen Sohn vorgenommen haben. Die Mutter von acht Kindern hatte eingeräumt, Fotos der Taten gefertigt und an Ebbing weitergeleitet zu haben. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig; eine Revision ist möglich. Die Verhandlung umfasste nur wenige Tage und zwei Zeugen. Die Staatsanwaltschaft hatte für Ebbing eine Gesamtfreiheitsstrafe von zwei Jahren und neun Monaten gefordert, für die Frau ein Jahr auf Bewährung. Das Gericht entschied damit jeweils über die Forderungen hinaus. Die Richterin betonte, sie wolle nicht alle Inhalte der „erschreckend widerlichen Chats“ wiedergeben. In den Nachrichten sei jedoch dreimal direkt Bezug auf die Tat genommen worden. Dies deute auf eine „von langer Hand geplante Tat“ hin, die die gesamte Familie nachhaltig belastet habe.

Verteidigung plädierte auf Freispruch

Ebbings Anwalt hatte einen Freispruch beantragt. Der Ex-Parlamentarier wies die Vorwürfe zurück. Zum Prozessbeginn erklärte er, den Jungen nicht berührt zu haben. In einer Einlassung sprach er von langjährigen suchtartigen Neigungen, räumte „ständiges Drängeln“ in den Chats ein, betonte aber, es habe sich ausschließlich um Fantasien gehandelt. Sein reales sexuelles Interesse sei der Frau gegolten. Die Verteidigung der Lehrerin strebte eine Bewährungsstrafe von elf Monaten an. Nach dem Urteil könnten auf die suspendierte Lehrerin weitere Entscheidungen zum Sorgerecht ihrer Kinder sowie ein Disziplinarverfahren zukommen. Die Richterin erklärte jedoch, die Frau sei nicht das einzige Opfer: „Die ganze Familie ist Opfer.“

Vorermittlungen in Berlin

Ausgangspunkt der Ermittlungen war ein Verfahren gegen Ebbing in Berlin. Im Februar 2025 hatte das Amtsgericht Tiergarten ihn wegen Besitzes und Verbreitung kinderpornografischer Inhalte zu zehn Monaten auf Bewährung verurteilt. Diese Strafe floss in das Urteil in Braunschweig ein. Die Richterin bezeichnete den Umgang des Berliner Gerichts mit Ebbing als „sehr, sehr großzügig“. Bei den Ermittlungen in Berlin wurden Chatnachrichten und Bilddateien gesichert, die für die Anklage in Niedersachsen entscheidend waren. Nach Bekanntwerden der Anklage reagierten die FDP und die Deutsch-Israelische Gesellschaft (DIG) und forderten Ebbing zum Austritt aus, dem kam er auch nach. 

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