Homophobe Richter Kein Verständnis für besondere Lage von LGBTIQ+-Asylbewerbern?
In den USA sorgt die Befragung eines schwulen iranischen Asylbewerbers vor einem Einwanderungsgericht derzeit für viel Kritik und Besorgnis über den generellen Umgang mit LGBTIQ+-Anträgen. Der Fall hat eine landesweite Debatte unter Juristen ausgelöst. Ausgangspunkt war eine Anhörung im Frühjahr 2025, dabei habe Einwanderungsrichter Samuel Williams den iranischen Mann fast drei Stunden lang zu persönlichen Details seiner gleichgeschlechtlichen Beziehung befragt, berichteten jetzt mehrere Anwälte.
Demütigungen vor Gericht
Der Asylbewerber war aus dem Iran geflohen, weil er dort wegen seiner Homosexualität mit der Todesstrafe bedroht wurde. In den USA schilderte er, dass er sein Leben in ständiger Geheimhaltung führte, eine heterosexuelle Ehe als Deckmantel aufrechterhielt und gleichzeitig eine Beziehung zu einem anderen Mann unter ständiger Bedrohung führte.
Seine Anwältin Rebekah Wolf vom American Immigration Council bezeichnete den Fall als ein „klassisches“ Asylverfahren. Gleichzeitig kritisierte sie, dass die Befragung des Richters darauf hindeutete, Antragsteller müssten ihre sexuelle Orientierung auf eine sehr spezielles und erniedrigende Weise „nachweisen“, die dabei die reale Gefahr in ihrem Heimatland nicht widerspiegle oder verständlich mache. „Die Sprache ist schlichtweg entsetzlich“, so Wolf. Offenbar soll es zuletzt immer öfter zu solchen demütigenden Verfahren vor US-Gerichten kommen.
Unverständnis über Sachlage
Auch US-Rechtsexperten warnen deswegen nun vor möglichen Vorurteilen in solchen Verfahren. Vanessa Dojaquez-Torres von der American Immigration Lawyers Association wies darauf hin, dass Glaubwürdigkeitsprüfungen verzerrt sein können, wenn Richter die Risiken eines Coming-Outs in feindlicher Umgebung schlicht nicht verstehen. Der Fall zeige zudem strukturelle Probleme in den US-Einwanderungsgerichten auf: Richter werden vom Justizministerium ernannt, eine umfassende Aufsicht fehle. Dies könne die Unabhängigkeit und Sensibilität im Umgang mit besonders gefährdeten Antragstellern beeinträchtigen. Der Fall hat in Fachkreisen inzwischen Diskussionen über einen Reformbedarf und die Notwendigkeit einer besseren Ausbildung der Richter im Umgang mit LGBTIQ+-Asylverfahren ausgelöst.