Gewalt auf den Prides Bundesregierung verweist auf Daten aus dem Vorjahr
Beinahe bei jeder Pride- und CSD-Veranstaltung in diesem Jahr in Deutschland ist es zu verbalen und/oder physischen Angriffen auf Teilnehmer gekommen, teilweise kam es zu schweren Verletzungen. Viele CSD-Vereine reagierten auf die gestiegene Gefahrenlage mit neuen Sicherheitskonzepten, während die Polizei mancherorts die Mannschaftsstärke vor Ort deutlich erhöhte. Die Linke wollte nun von der Bundesregierung wissen, ob es konkrete Daten und Statistiken zu den Vorfällen während der Pride-Saison 2023 gebe – die Antwort ist eher ernüchternd.
Keine neuen Erkenntnisse seitens der Regierung
Der kriminalpolizeiliche Meldedienst nimmt bei der Erfassung von Gewalttaten und Angriffen gegen LGBTI*-Menschen keinen Bezug darauf, ob diese im Umfeld von CSD-Veranstaltungen stattfinden, sodass es hier keine fundierten Daten geben wird. Die Bundesregierung verweist daher in diesem Zusammenhang erneut auf die offiziellen Daten zur Hasskriminalität für das Jahr 2022, die bereits im Mai dieses Jahres veröffentlicht wurden.
Darüber hinaus neue Erkenntnisse gibt es aktuell nicht, auch wenn davon auszugehen ist, dass die Fallzahlen auch 2023 erneut ansteigen könnten – zuletzt war binnen eines Jahres von 2021 auf 2022 ein Anstieg von 35 Prozent verzeichnet worden. Einmal mehr verweist die Bundesregierung dabei auf Studien wie der Europäischen Grundrechteagentur, demnach nur 13 Prozent aller Straftaten gegenüber LGBTI*-Menschen überhaupt angezeigt und damit erfasst werden – die Dunkelziffer dürfte also auch 2023 sehr hoch sein.
Sicherheit bleibe Ländersache
Die Linken-Abgeordneten, darunter auch die queer-politische Sprecherin der Partei, Kathrin Vogler, wollten zudem wissen, welche Schutzkonzepte und Maßnahmen die Bundesregierung andenkt, um LGBTI*-Menschen zukünftig besser bei CSD-Veranstaltungen zu schützen und wie die Ampel-Koalition die Gefährdungslage von Pride-Teilnehmern generell einschätzt. Auch hier fällt die Antwort der Bundesregierung kurz aus, in puncto Sicherheit verweist sie auf den Zuständigkeitsbereich der Länder und hält zudem fest: „Eine Gefährdungsbewertung im Sinne der Fragestellung nimmt die Bundesregierung nicht vor.“
Bundesregierung verweist auf Aktionsplan
Ganz generell mit Blick auf die öffentliche Gefährdungslage von LGBTI*-Menschen attestiert die Bundesregierung den Linken-Politikern, dass es sich hierbei noch immer um eine „verwundbare gesellschaftliche Gruppe“ handele. Gefragt nach den generellen Maßnahmen, die die Ampel-Koalition gegen die stetig steigende Hasskriminalität gegenüber Homosexuellen und queeren Menschen unternehmen will, verweist die Bundesregierung dann auf drei Aspekte:
Erstens den Aktionsplan „Queer leben“, deren konkrete Umsetzungspläne noch in der Bearbeitungsphase sind; zweitens die im Rahmen der Innenministerkonferenz festgehaltenen zwanzig Handlungsempfehlungen, die vom Bundeskriminalamt (BKA) und der Bundespolizei (BPol) gerade geprüft werden, sowie drittens das bereits beschlossene Gesetz, mit dem „geschlechtsspezifische“ sowie „gegen die sexuelle Orientierung gerichtete“ Tatmotive als weitere Beispiele für menschenverachtende Beweggründe ausdrücklich in die Strafgesetze zu Hasskriminalität einbezogen werden. Ob diese bereits bekannten Informationen die Linken-Abgeordneten zufriedenstellend informiert haben, ist nicht bekannt.