Gesetzentwurf der Regierung Bundesregierung stärkt Verfolgung von Völkerrechtsverbrechen gegen LGBTI*-Menschen
Die Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf zur Fortentwicklung des Völkerstrafrechts beschlossen. Unter anderem soll dabei auch die Verfolgung von Völkerrechtsverbrechen gegen LGBTI*-Menschen explizit ausgearbeitet werden. Der Lesben- und Schwulenverband Deutschland zeigte sich grundsätzlich erfreut von den jüngsten Beschlüssen.
Völkerrechtsverbrechen gegen LGBTI*-Menschen
Patrick Dörr aus dem Bundesvorstand des LSVD dazu: „Der Gesetzentwurf der Bundesregierung stellt eine konsequente Fortentwicklung des völkerstrafrechtlichen Schutzes von Menschen dar, die Menschenrechtsverletzungen wegen ihrer sexuellen Orientierung oder geschlechtlichen Identität erleiden. Künftig soll das deutsche Völkerstrafgesetzbuch ausdrücklich klarstellen, dass auch Verbrechen gegen Personen wegen ihrer sexuellen Orientierung als Völkerrechtsverbrechen strafrechtlich verfolgt werden können. In der Begründung wird zudem klargestellt, dass Verbrechen, die sich auf die geschlechtliche Identität beziehen, als geschlechtsbasierte Verbrechen verfolgbar sind. Die Bundesregierung setzt damit international ein Zeichen, dass Völkerrechtsverbrechen gegen LSBTIQ* nicht ungesühnt bleiben dürfen, und setzt eine Kernforderung des LSVD um.“
LGBTI*-Menschen werden weltweit verfolgt
Der LSVD betont auch mit Blick auf die weltweite Situation von Homosexuellen und queeren Menschen die Wichtigkeit der jetzt beschlossenen Gesetzesrichtlinien. LGBTI*-Menschen gehörten demnach weltweit nach wie vor zu den vulnerabelsten Gruppen, die besonders häufig von Verfolgung und unmenschlicher Behandlung betroffen sind. „In vielen Ländern werden die Menschenrechte von LSBTIQ* mit Füßen getreten, sie leben in ständiger Gefahr und Angst, denn ihnen drohen Gefängnis, Todesstrafe, Folter und Gewalt. Politische und religiöse Führer schüren oft ein Klima des Hasses und der Verfolgung. In 69 Staaten ist die gleichgeschlechtliche Liebe noch immer strafbar, in sieben Staaten droht die Todesstrafe. Vielerorts sind staatliche Behörden an der Unterdrückung von LSBTIQ* beteiligt, verweigern ihnen jeglichen Schutz vor Anfeindungen und Gewalt. Sie versuchen, LSBTIQ* in die gesellschaftliche Unsichtbarkeit zu zwingen und ihnen das Recht auf Meinungs- und Versammlungsfreiheit sowie auf freie Entfaltung der Persönlichkeit abzusprechen“, so der Verband weiter.
Unklare Rechtslage bisher
Bisher hat das deutsche Völkerstrafgesetzbuch offengelassen, ob explizit auch Verbrechen gegen LGBTI*-Menschen völkerstrafrechtlich verfolgt werden können. Der unklare Wortlaut erschwert dabei nach Angaben des LSVD bis heute eine effektive Verfolgung von Völkerrechtsverbrechen gegen LGBTI*.
Anders sieht die Lage international aus, hier hat der Internationale Strafgerichtshof bereits im Dezember 2022 ausdrücklich und ausführlich klargestellt, dass die Verfolgung von LGBTI* geschlechtsbasierte Gewalt darstellt. „Dem deutschen Gesetzgeber bietet sich nun die Chance, die Entwicklungen des internationalen Rechts im Völkerstrafgesetzbuch zu verstetigen und die bestehende Rechtsunsicherheit im deutschen Recht damit auszuräumen. Gerade Deutschland, das selbst über hundert Jahre LSBTIQ* systematisch verfolgt hat, steht in der Pflicht, hier deutlich Stellung zu beziehen“, so Dörr abschließend.