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Freilassung zu verantworten? Gericht prüft Haftentlassung von Moshammer-Mörder

Von co - 02.01.2023 - 14:34 Uhr
Gericht prüft Haftentlassung von Moshammer-Mörder
Foto: © Lindenthaler
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Vor fast genau 18 Jahren – am 14. Januar 2005 – wurde der Münchner Modeschöpfer Rudolph Moshammer (†64) mit einem Stromkabel erdrosselt. Seinen Mörder, den aus dem Irak stammenden Herish A. (42), hatte er am Hauptbahnhof kennengelernt und mit nach Hause genommen. Damals war dieser 25 Jahre alt. Jetzt prüft das Gericht, ob es zu verantworten ist, den Mörder aus der Haft zu entlassen.

Besondere Schwere der Schuld

Im November 2005 wurde der Täter zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt. Diese verbüßt er gerade in der Justizvollzugsanstalt Straubing. Beim damaligen Urteil stellte die Schwurgerichtskammer damals die besondere Schwere der Schuld fest – denn A. wollte Moshammer anscheinend ausrauben, beging den Mord also aus Habgier und Heimtücke. Das ist die höchste Strafe, die ein deutsches Gericht verhängen kann. Normalerweise bedeutet lebenslänglich eine Haftstrafe von 15 Jahren. Bei A. sieht es jedoch anders aus: „Seine Mindestverbüßungsdauer wurde auf 18 Jahre festgelegt“, so Oberstaatsanwältin Anne Leiding von der Staatsanwaltschaft München I laut TZ. Das sei im Juni 2020 von der Strafvollstreckungskammer des Amtsgerichts Straubing festgelegt worden: Diese befand den damaligen Mord als so schwerwiegend, dass sie der normalen Haftstrafe noch eine Sicherheitsverwahrung folgen lassen wollte. Allerdings nur über drei Jahre – theoretisch gibt es keine Strafobergrenze für ein solches Mordurteil. In der Regel werden in Bayern jedoch nicht mehr als zehn zusätzliche Jahre verhängt.

Antrag auf Entlassung

Die gesamte Haftdauer endet Mitte Januar 2023. Laut Süddeutsche stellte Rechtsanwalt Adam Ahmed, der den Täter vertritt, Ende 2022 einen Antrag auf dessen Entlassung. Das Gericht könnte sich nun für eine weitere Haftverlängerung entscheiden. Das ist jedoch zweifelhaft: A. soll bislang ein unauffälliger Häftling gewesen sein. Er treibe Sport und nehme an Gruppen-Events teil. Über den Fall Moshammer spricht er wohl nur ungern.

Abschiebung nach Haft?

Sollte das Gericht in Regensburg dem Antrag auf Haftentlassung zustimmen, könnte der Iraker im Anschluss abgeschoben werden. Darüber muss jedoch die zuständige Ausländerbehörde entscheiden. Eine Abschiebung könnte für den Verurteilten ein Glücksfall sein: Der Auftrag der deutschen Behörden endet nämlich an der eigenen Grenze. Wie der irakische Staat mit dem deutschen Rechtsurteil umgeht, hat dieser selbst zu entscheiden. Es könnte also durchaus sein, dass A. dort ganz unbehelligt weiter sein Leben leben kann. Dass der Verurteilte in Deutschland bleibt, ist allerdings unwahrscheinlich. Auch weil er dafür umfangreiche Wiedereingliederungsmaßnahmen durchlaufen und den Staat so weiterhin Geld kosten würde.

Über Moshammer

Der Modezar lebte nie offen schwul. Ausgerechnet durch seinen Tod kam die Wahrheit dann jedoch endgültig ans Licht. Ein Trauerzug begleitete Moshammers Sarg damals quer durch München, vorbei an seiner Boutique Carnaval de Venise und hin zum Ostfriedhof. Tausende Menschen säumten die Straßen.

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