Erstes Urteil zu Deadnames Facebook muss Deadname eines Hamburger Politikers wegen Verstoß gegen das Selbstbestimmungsgesetz löschen
Das Landgericht Hamburg hat in seinem jüngsten Urteil mit einer einstweiligen Verfügung Facebook dazu verpflichtet, einen Beitrag zu löschen. In dem betreffenden Post vom 8. November letzten Jahres hatte ein Nutzer auf Facebook den früheren Namen (Deadname) des Hamburger Bürgerschaftsabgeordneten Adrian Hector (Bündnis 90/Die Grünen) genannt. Hector ist der erste transgeschlechtliche Mann in der Bürgerschaft der Hansestadt und seit 2018 Mitglied der Grünen. Im selben Jahr wurde er in den geschäftsführenden Vorstand des Bundesverbandes Trans* gewählt.
Erste Entscheidung bezügliche Deadnames
Mit dem Urteil hat erstmals ein Gericht festgelegt, dass trans*Menschen nach dem Selbstbestimmungsgesetz ein Unterlassungsanspruch zusteht, wenn ihr früherer Name gegen ihren Willen offenbart wird. Das Landgericht Hamburg droht der Facebook-Betreiberfirma Meta im Fall der Zuwiderhandlung ein Ordnungsgeld von bis zu 250.000 Euro an. Dabei stellten die Richter zudem fest, dass das Offenbarungsverbot sich nicht nur an staatliche Stellen richtet, sondern auch an private Personen. Facebook hafte auch deswegen für den Beitrag, da das Unternehmen trotz eines konkreten Hinweises ihren Prüfungspflichten nicht nachgekommen sei und den Beitrag trotz Aufforderung nicht gelöscht hatte.
Anerkennung von Trans-Rechten
Hector selbst freute sich über das Urteil – seit Monaten ist er Anfeindungen im Netz ausgesetzt: „Dieser Sieg bedeutet mir unglaublich viel. Es ist ein wichtiger Schritt in Richtung Anerkennung und Schutz der Rechte von trans* Menschen. Das Gericht hat klargestellt, dass wir nicht einfach alles hinnehmen müssen und dass der Staat uns schützt, wenn unsere Identität missachtet wird. Diese Entscheidung stärkt unsere Gemeinschaft und sendet ein deutliches Signal, dass wir das Recht haben, unser Leben selbstbestimmt zu führen – auch online. Ich hoffe, dass dieses Urteil auch anderen trans* Menschen Mut macht, für ihre Rechte einzutreten und sich gegen Diskriminierung zu wehren.“
Hectors Rechtsanwalt Dr. Jasper Prigge betonte zudem: „Niemand muss hinnehmen, wenn sein Deadname verbreitet wird. Es handelt sich um die erste Gerichtsentscheidung, die einen auf das Selbstbestimmungsgesetz gestützten Unterlassungsanspruch anerkennt. In der aktuellen Diskussion darum, ob Plattformen sich aus der Content-Moderation zurückziehen, ist diese Entscheidung ein wichtiges Signal. Denn Persönlichkeitsrechte gelten auch im virtuellen Raum und Betroffene können gegen Rechtsverletzungen effektiv vorgehen.“ Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig, Meta kann gegen das Urteil Widerspruch einlegen.