Entscheidungsgewalt für Inter* Verbot von Geschlechtsveränderungen bei Kindern
Das Justizministerium will Operationen verbieten, die Geschlechtsmerkmale von Kindern verändern. Im Gesetzesentwurf argumentiert das Ministerium: Neugeborene, die nicht uneindeutigem Geschlecht auf die Welt kommen, würden in Deutschland oft operiert – doch medizinisch sei ein solcher Eingriff nicht notwendig. Er erfolge nur, weil Eltern und beratende Ärzte sozialen Problemen vorbeugen wollen. Aber so früh lasse sich die geschlechtliche Entwicklung eines Menschen gar nicht vorhersagen.
Nach dem Entwurf des Ministeriums sollen nur noch Eingriffe an inneren wie äußeren Geschlechtsmerkmalen von Kindern vorgenommen werden dürfen, wenn deren Gesundheit auf dem Spiel steht. Die Geschlechtsangleichung soll aufgeschoben werden, bis das Kind mit 14 Jahren „die nötige Reife für eine eigene Entscheidung“ habe. Wenn Eltern und Nachwuchs einwilligen und die Entscheidung das Kind nicht gefährdet, soll das Familiengericht anschließend die OP-Genehmigung vergeben.
Laut der Zeit ist unklar, wie viele Neugeborene betroffen sind, da uneindeutige Geschlechter nicht erfasst werden. 2017 schätzte das Bundesverfassungsgericht die Zahl auf eines von 500 Kindern.