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Ende § 175 vor 32 Jahren
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Ende des § 175 vor 32 Jahren Von der NS-Verfolgung bis in die Bundesrepublik

ms - 11.06.2026 - 08:00 Uhr
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Heute vor 32 Jahren, am 11. Juni 1994, trat die Abschaffung des § 175 des deutschen Strafgesetzbuches in Kraft. Damit endete offiziell die strafrechtliche Verfolgung schwuler Männer in Deutschland – nach mehr als 123 Jahren. Kaum ein anderer Paragraph steht so sehr für die staatliche Diskriminierung, Ausgrenzung und Verfolgung schwuler Männer. Seine Geschichte reicht vom Deutschen Kaiserreich über die NS-Diktatur bis weit in die Bundesrepublik hinein.

Das Wichtigste im Überblick

  • Der § 175 wurde 1871 mit dem Strafgesetzbuch des Deutschen Kaiserreichs eingeführt.
  • Er stellte sexuelle Handlungen zwischen Männern unter Strafe.
  • Unter den Nationalsozialisten wurde der Paragraph 1935 erheblich verschärft.
  • Während der NS-Zeit wurden etwa 50.000 Männer nach § 175 verurteilt.
  • Zwischen 5.000 und 15.000 homosexuelle Männer wurden in Konzentrationslager verschleppt.
  • Nach 1945 blieb die verschärfte NS-Fassung des Paragraphen in der Bundesrepublik zunächst bestehen.
  • Zwischen 1945 und 1969 wurden in Westdeutschland erneut rund 50.000 Männer verurteilt.
  • Viele Betroffene verloren ihre Arbeit, ihre gesellschaftliche Stellung oder wurden Opfer von Ausgrenzung und Erpressung.
  • Erst 1969 begann die schrittweise Entkriminalisierung in der Bundesrepublik.
  • Am 11. Juni 1994 wurde der § 175 endgültig aufgehoben.
  • Die Rehabilitierung der Opfer erfolgte erst Jahrzehnte später: NS-Urteile wurden 2002 aufgehoben, die nach 1945 verhängten Urteile 2017.
  • Insgesamt wurden nach historischen Schätzungen rund 140.000 Männer aufgrund des § 175 verurteilt.

Hunderttausendfaches Leid

Der § 175 wurde mit dem Reichsstrafgesetzbuch des Deutschen Kaiserreichs 1871 eingeführt. Er stellte sexuelle Handlungen zwischen Männern unter Strafe. Homosexuelle Beziehungen zwischen Frauen waren nicht erfasst. Der Staat betrachtete einvernehmliche sexuelle Beziehungen zwischen Männern damit als Straftat. Für schwule Männer bedeutete der Paragraph über Generationen hinweg die ständige Gefahr von Strafverfolgung, gesellschaftlicher Ächtung, Berufsverboten, Erpressung und dem Verlust sozialer Existenz. Bereits die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens konnte schwerwiegende Folgen für das gesamte Leben eines Betroffenen haben. Insgesamt wurden nach Schätzungen und historischen Auswertungen rund 140.000 Männer aufgrund verschiedener Fassungen des § 175 verurteilt.

Verschärfung unter den Nationalsozialisten

Die Nationalsozialisten verschärften den § 175 am 28. Juni 1935 erheblich. Bis dahin mussten Gerichte in der Regel konkrete sexuelle Handlungen nachweisen. Nach der Neufassung genügte bereits ein deutlich weiter gefasster Tatbestand. Körperliche Kontakte oder Handlungen, die als Ausdruck sexuellen Begehrens interpretiert wurden, konnten für eine Verurteilung ausreichen. Es reichten schon harmlose Berührungen für eine Strafverfolgung aus. Gleichzeitig wurde mit § 175a ein verschärfter Straftatbestand geschaffen, der Freiheitsstrafen bis zu zehn Jahren vorsah. 

Die Folgen waren dramatisch. Die Zahl der Verurteilungen stieg nach 1935 sprunghaft an. Während 1934 weniger als 1.100 Personen verurteilt wurden, waren es 1937 bereits über 9.000 Verurteilungen. Historiker gehen davon aus, dass während der NS-Zeit etwa 100.000 Männer polizeilich erfasst wurden. Rund 50.000 wurden verurteilt. Zwischen 5.000 und 15.000 homosexuelle Männer wurden in Konzentrationslager deportiert, wo viele von ihnen Misshandlungen, Zwangsarbeit oder den Tod erlitten. Dort mussten sie den sogenannten Rosa Winkel tragen, der sie als homosexuelle Häftlinge kennzeichnete.

Das Kriegsende brachte keine Freiheit

Mit dem Zusammenbruch des NS-Regimes endete die Verfolgung homosexueller Männer keineswegs. Obwohl zahlreiche NS-Gesetze aufgehoben wurden, blieb die verschärfte Fassung des § 175 in Westdeutschland bestehen. Das Bundesverfassungsgericht bestätigte 1957 sogar ihre Gültigkeit. Für viele Betroffene war dies ein schwerer Schlag. Männer, die unter den Nationalsozialisten wegen Homosexualität verurteilt worden waren, galten weiterhin als Straftäter. Einige mussten sogar nach ihrer Befreiung aus Konzentrationslagern oder Gefängnissen Reststrafen verbüßen. Entschädigungen wie andere NS-Opfer erhielten sie nicht. 

Besonders bemerkenswert ist, dass die Bundesrepublik den Paragraphen teilweise sogar intensiver anwandte als die Weimarer Republik. Zwischen 1945 und 1969 wurden etwa 100.000 Ermittlungsverfahren gegen Männer eingeleitet. Rund 50.000 Männer wurden rechtskräftig verurteilt. Allein diese Zahl entspricht ungefähr der Zahl der Verurteilungen während der zwölf Jahre der NS-Herrschaft.

Bundesrepublik und DDR

In der DDR entwickelte sich die Rechtslage anders. Dort kehrte man 1950 zur älteren Fassung des Paragraphen zurück. 1968 wurde § 175 schließlich aus dem Strafgesetzbuch entfernt und durch eine andere Regelung ersetzt, die vor allem den Jugendschutz betraf. 1988 wurde auch diese Sonderregelung aufgehoben. In der Bundesrepublik blieb dagegen die nationalsozialistische Verschärfung bis 1969 bestehen. Erst mit der Strafrechtsreform von 1969 wurde die Strafbarkeit deutlich eingeschränkt. Weitere Lockerungen folgten 1973. Vollständig abgeschafft wurde der Paragraph jedoch erst nach der deutschen Wiedervereinigung.

Die Abschaffung am 11. Juni 1994

Am 10. März 1994 beschloss der Deutsche Bundestag die Aufhebung des § 175. Das entsprechende Gesetz wurde am 10. Juni verkündet und trat am 11. Juni 1994 in Kraft. Damit endete die strafrechtliche Sonderbehandlung homosexueller Männer im deutschen Strafrecht. Die damalige Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger bezeichnete die Abschaffung als einen historischen Tag. Der Staat erklärte damit endgültig, dass einvernehmliche sexuelle Beziehungen zwischen Männern nicht Gegenstand strafrechtlicher Verfolgung sein dürfen. Die Abschaffung des Paragraphen bedeutete nicht automatisch die Rehabilitierung der Opfer. Erst 2002 wurden die während der NS-Zeit ergangenen Urteile aufgehoben. Noch später, im Jahr 2017, beschloss der Bundestag die Aufhebung auch der nach 1945 ausgesprochenen Urteile sowie Entschädigungsregelungen für Betroffene.

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