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Was bringen neue Richtlinien bei der Antidiskriminierungsstelle? // © Antidiskriminierungsstelle
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Ein Reförmchen als Reform Es braucht von allem mehr: Befugnisse, Gelder und Personal

ms - 03.05.2022 - 09:30 Uhr
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Kommentar

Die Antidiskriminierungsstelle – war da was? Wir erinnern uns an das unwürdige politische Ränkespiel um die Neubesetzung der Leitung der wichtigen Antidiskriminierungsstelle des Bundes. Seit 2018 ist die Stelle nur noch kommissarisch besetzt, da es rund um die Neubesetzung der Leitung ein politisches Spiel um parteiinterne Postenvergaben von Seiten der SPD gegeben hatte. Zwei Mitbewerberinnen hatten gegen die wahrscheinlich als Freundschaftsdienst geplante interne Leitungsvergabe geklagt, sodass es bis heute nicht zu einer Einigung gekommen war.

 

Die Ampel-Koalition hat nun ihr Vorhaben umgesetzt, dass nicht wie bisher das Bundesfamilienministerium darüber entscheiden darf, wer die wichtige Position innehat, sondern dass der Bundestag selbst über die Leitung abstimmen wird. Ein definitiv wichtiger Schritt, gerade für eine solch wichtige Stelle innerhalb der Bundesregierung, die Menschen aufgrund gewisser Merkmale wie beispielsweise der Zugehörigkeit zur LGBTI*-Community vor Diskriminierung besser schützen soll. Künftig wird also auf Vorschlag des Bundestags der Bundespräsident den neuen Leiter der Antidiskriminierungsstelle ernennen. Die Position ist für fünf Jahre ausgeschrieben, Verlängerung möglich.

 

War noch was? Die CDU kritisierte in der sehr kurzen Debatte, dass der neue Gesetzentwurf in der Substanz „nicht viel zu bieten“ habe. So ganz von der Hand zu weisen ist der Vorwurf nicht, denn bisher ist die Reform eher ein Reförmchen. Fürwahr ein wichtiger Schritt, doch stellt sich die Frage, was die, in einem neuen und transparenten Verfahren gewählte, noch unbekannte Person auf dem Chefsessel der Antidiskriminierungsstelle denn so anstellen soll, wenn weder Personal noch Gelder aufgestockt worden sind? Und wie ist es noch gleich um die Wirkungsgestalt der Behörde bestellt?

 

Bis jetzt, etwas salopp ausgedrückt, ist die Behörde ein Nice-to-have, ein schmückendes Extra, das gerne mal mit neuen Fakten um die Ecke kommt, die Politiker dann dafür nutzen, neuste Zahlen in altbekannte Forderungen einzubauen. Aber sonst? Die ehemalige Leiterin Christine Lüders (2010-2018) bezeichnete die Einrichtung einst als „lahme Ente“ – an diesem Status zwischen putzig und politisch prätentiös hat sich seitdem nicht viel getan. Bisher verhallte auch die dringende Forderung nach mehr Wirkungsmöglichkeiten von Vereinen wie dem LSVD eher ungehört. Und so bezeichnete der LSVD die bisherigen Pläne auch als enttäuschend, es könne nicht das letzte Wort für diese Wahlperiode gesprochen worden sein. Die Grünen bekundeten, da sei noch mehr geplant. Die aktuelle Haltung von Finanzminister Lindner bleibt abzuwarten – in der ehemaligen Bundesregierung hatte seine Partei eine finanzielle wie inhaltliche Stärkung stets abgelehnt.

 

Die Antidiskriminierungsstelle braucht von allem mehr, um wirklich etwas erreichen zu können, wenn dies denn politisch gewollt ist. Mehr Personal, mehr Geld, mehr Durchschlagskraft und Entscheidungsbefugnis. Die Power würde dringend benötigt, bei einer Verdopplung der Hassbrechen gegenüber LGBTI* binnen eines Jahres und jährlich rund 8.000 Beratungsanfragen an die Behörde – Tendenz steigend. Zum Vergleich: Die britische Behörde für Antidiskriminierung hat fast zehn Mal so viele Beratungsstellen wie Deutschland und das mit rund 16 Millionen weniger Einwohnern als in der Bundesrepublik. Vielleicht müssen wir auch einfach mehr Geduld beweisen – so ein Reförmchen braucht eben auch Zeit, bis es eine Reform wird. Und wo die Regelung einer Postenbesetzung schon jetzt mehr als vier Jahre in Anspruch genommen hat, darf man jetzt auch keine Wunder erwarten. So eine Ente ist ja auch nicht gerade für ihre Fähigkeiten im Sprint berühmt, oder?

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