Ehe für alle in Griechenland Zweites wegweisendes Urteil für Schwule und Lesben
Griechenland hat in einem wegweisenden Urteil die gleichgeschlechtliche Ehe und das Recht auf Adoption für homosexuelle Paare bestätigt. Der Staatsrat, das höchste Verwaltungsgericht des Landes, entschied mit überwältigender Mehrheit, dass die entsprechenden Gesetze nicht gegen die Verfassung verstoßen.
Konservative Klage abgewiesen
Das Gericht wies damit Petitionen von zwei konservativen Verbänden und einer gemeinnützigen Organisation ab, die die Umsetzung des Gesetzes in Bezug auf Eheschließungen und Standesamtsregister beanstandet hatten. Die Entscheidung bestätigt die Reformen, die 2024 vom griechischen Parlament verabschiedet wurden und gleichgeschlechtlichen Paaren das Recht auf Ehe und Adoption einräumen. Die homosexuelle Ehe ist in Griechenland seitdem legal.
Der Staatsrat stellte klar, dass die Regeln und Traditionen der orthodoxen Kirche zur Eheschließung und Familiengründung nicht betroffen seien, da deren Einhaltung weiterhin „auf dem freien Willen der gläubigen orthodoxen Bürger“ beruhe. Die Richter betonten außerdem, dass die Ausweitung der zivilrechtlichen Ehe auf gleichgeschlechtliche Paare weder die traditionelle Familienstruktur noch die Rechte heterosexueller Paare untergrabe. Auch das Adoptionsrecht für gleichgeschlechtliche Paare sei verfassungsgemäß, erklärte der Staatsrat, es „verstößt nicht gegen den verfassungsmäßigen Schutz der Kindheit und das oberste Wohl des Kindes“. Kinder, die von gleichgeschlechtlichen Paaren adoptiert werden, erfahren demnach keine Diskriminierung im Vergleich zu Kindern, die bei heterosexuellen Eltern aufwachsen. Ein traditionelles Eltern-Modell sei rechtlich nicht vorgeschrieben: „Es ist nicht erforderlich, dass die Adoption die Beziehung eines Kindes zu zwei Eltern unterschiedlichen Geschlechts nachbildet.“
Erneute Stärkung der Community
Das höchste Verwaltungsgericht hat damit zum zweiten Mal in weniger als einem Jahr die Rechte der schwul-lesbischen Community bekräftigt. Bereits im Juni 2025 hatte der Staatsrat die Verfassungsmäßigkeit des Gesetzes bestätigt. Anschließend legten die zwei Verbände und die gemeinnützige Organisation vergebens Klage ein, um das Gesetz aufzuheben. Der griechische Staatsrat wies nun die Klage zurück und bestätigte damit erneut die Verfassungsmäßigkeit von gleichgeschlechtlicher Ehe und Adoption. Griechenland ist damit das erste Land mit orthodoxer Christenmehrheit, das die gleichgeschlechtliche Ehe legalisiert hat.