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§ 175 StGB // © Warchi
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Deutschland zahlt § 175: Deutschland zahlt Betroffenen Entschädigung

ae - 14.03.2019 - 10:51 Uhr
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Der § 175 des deutschen Strafgesetzbuches (§ 175 StGB) existierte vom 1. Januar 1872 bis zum 11. Juni 1994. Er stellte sexuelle Handlungen zwischen Personen männlichen Geschlechts unter Strafe.

1969 wurde der Paragraf reformiert, indem das Totalverbot aufgehoben wurde und nur noch die qualifizierten Fälle (Sex mit einem Unter-21-Jährigen, homosexuelle Prostitution und Ausnutzung eines Dienst-, Arbeits- oder Unterordnungsverhältnisses) erhalten blieben. Am Mittwoch, den 13. März 2019, kündigte das deutsche Bundesamt für Justiz an, dass es eine Entschädigung an Männer zahlen werde, die auf Grund der bis 1969 geltenden Gesetzeslage strafrechtlich verfolgt wurden.

Nach Angaben der Justizbehörde handele es sich dabei um schätzungsweise 70.000 Menschen, welche wegen einvernehmlicher homosexueller Handlungen strafrechtlich verfolgt, aber letztendlich nicht verurteilt wurden. Der Anspruch der Betroffenen beläuft sich auf Zahlungen in Höhe von 500 – 1.500 Euro.

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