Bischöfe kritisieren EuGH Urteil für gleichgeschlechtliche Paare findet Ablehnung
Die Kommission der Bischofskonferenzen der Europäischen Union (COMECE) hat deutliche Kritik an der aktuellen Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) zur Anerkennung von im Ausland geschlossenen gleichgeschlechtlichen Ehen geäußert. In einer veröffentlichten Erklärung heißt es, man sehe die möglichen Folgen des Urteils „mit Sorge“, insbesondere in Bereichen, „die zum Kernbereich der nationalen Zuständigkeiten gehören“. Die Entscheidung könne zudem in der derzeit angespannten Lage der EU „antieuropäische Stimmungen“ begünstigen.
Historisches Urteil des EuGH
Der EuGH hatte Ende November festgestellt, dass ein Mitgliedsstaat eine Ehe anerkennen muss, wenn sie in einem anderen EU-Land rechtmäßig geschlossen wurde – auch bei Paaren gleichen Geschlechts. Anlass war der Fall eines polnischen Staatsbürgers und eines Mannes mit deutscher und polnischer Staatsangehörigkeit, die 2018 in Deutschland geheiratet hatten.
Nach ihrem Umzug nach Polen wollten sie ihre Ehe in das polnische Personenstandsregister eintragen lassen. Die zuständigen Behörden lehnten dies ab, da in Polen Eheschließungen zwischen zwei Männern oder zwei Frauen nicht möglich sind. Der Gerichtshof entschied, dass diese Ablehnung gegen das Recht auf Freizügigkeit innerhalb der EU verstößt. Eine Verpflichtung, die Ehe für alle landesweit einzuführen, ergibt sich aus dem Urteil allerdings nicht.
Familienrecht sei einzig Ländersache
In ihrer Stellungnahme betonte die Bischofskommission weiter, dass in mehreren EU-Staaten die Ehe ausschließlich als Verbindung zwischen Mann und Frau definiert sei, „in einigen Fällen sogar durch Verfassungsbestimmungen“. Das COMECE-Präsidium kritisierte deswegen, es gebe eine „Tendenz, Bestimmungen, die sensible Bestandteile der nationalen Rechtssysteme schützen sollen, in einer Weise anzuwenden, die ihren Sinn verwässert“.
Der EuGH messe der Achtung nationaler Identitäten eine „enttäuschend begrenzte Rolle“ bei. Die Entscheidung führe faktisch zu einer Angleichung eherechtlicher Wirkungen, obwohl Familienrecht nicht zur Zuständigkeit der EU gehöre. Solche Urteile könnten EU-skeptische Reaktionen verstärken, so die Bischöfe. Neben Polen erkennen auch die Slowakei, Rumänien und Bulgarien gleichgeschlechtliche Paare weiterhin nicht an. In diesen Ländern gibt es weder die Ehe für alle noch registrierte Partnerschaften.