Betty Lachgar bleibt in Haft 30 Monate Haft für ein islamkritisches T-Shirt
Die LGBTIQ+-Aktivistin Ibtissam Betty Lachgar (50) bleibt in Haft. Ein Berufungsgericht in Marokko hat nun die Haftstrafe von 30 Monaten bestätigt. Lachgar war zuvor wegen Blasphemie verurteilt worden, weil sie in einem Online-Beitrag vom Juli dieses Jahres ein T-Shirt trug, auf dem zu lesen war: „Allah ist lesbisch“.
Berufungsgericht bleibt bei Haftstrafe
Im Beitrag hatte die Menschenrechtsaktivistin zudem erklärt, der Islam sei wie „jede religiöse Ideologie“ faschistisch und frauenfeindlich. Das Statement verbreitete sich online binnen kürzester Zeit, Lachgar erhielt daraufhin tausende Vergewaltigungs- und Morddrohungen, dann wurde die 50-Jährige festgenommen. Vor Gericht bestritt die Feministin die Vorwürfe von Gotteslästerung – vergebens. Anfang September verurteilten die Richter sie daraufhin zu einer Gefängnisstrafe von zweieinhalb Jahren sowie einer Geldstrafe von umgerechnet rund 4.700 Euro. Jetzt bestätigte das Berufungsgericht in Rabat die Rechtskräftigkeit des Urteils.
Anwälte geben nicht auf
Die Anwälte von Lachgar haben bereits angekündigt, erneut gegen das Urteil vorgehen zu wollen. Juristin Ghizlane Mamouni erklärte dazu: „Wir werden erneut vor einem höheren Gericht Berufung gegen das Urteil einlegen. Außerdem werden wir einen Antrag auf Umwandlung ihrer Strafe in eine ´alternative Strafe´ stellen.“ Nach marokkanischem Recht können solche Strafen in Hausarrest oder gemeinnützige Arbeit umgewandelt werden. Zudem erklärte Mamouni, ihre Mandantin müsse wegen einer Krebsbehandlung medizinisch betreut werden. Sie benötige dringend eine „lebenswichtige Operation am linken Arm“ – ohne diese Hilfe drohe die Amputation. Online fordern mehrere tausend Menschen über die Plattform Change.org weiterhin die sofortige Freilassung der Aktivistin.
Lachgar eckte in der Vergangenheit immer wieder in ihrer Heimat an. Die ausgebildete Psychologin gründete 2009 die Aktivistengruppe Mali und sorgte mehrfach für Kontroversen, beispielsweise mit einem „Ramadan-Picknick“ während des muslimischen Fastenmonats oder einem öffentlichen „Kiss-In“ als Reaktion auf die Verurteilung dreier Teenager, die sich öffentlich geküsst hatten.