Weitergabe von sensiblen Daten Bundesinnenministerium bekräftigt Pläne bezüglich SBGG
Das Bundesinnenministerium hat jetzt seine Pläne bekräftigt, im Zuge des Selbstbestimmungsgesetzes die Weitergabe personenbezogener Angaben wie den früheren Namen oder das Geschlecht von trans* Menschen mit geändertem Geschlechtseintrag an alle strafrechtlich relevanten Behörden zu ermöglichen. Das geht aus einer Antwort des Ministeriums auf eine Anfrage der Grünen-Bundestagsabgeordneten Nyke Slawik hervor.
Umsetzung weiter in Planung
Nach den Plänen des Ministeriums sollen Angaben zum früheren Geschlechtseintrag sowie Informationen zu Ort, Behörde und Datum der Änderung künftig an andere zuständige Stellen weitergegeben werden können. In der Stellungnahme heißt es, derzeit würden „Gespräche mit den Ländern zur Verordnung zur Umsetzung des Gesetzes über die Selbstbestimmung in Bezug auf den Geschlechtseintrag im Meldewesen“ geführt, um eine Zustimmung des Bundesrates zu erreichen, wie die Zeit berichtet.
Ziel sei es weiterhin, ein Instrument zur „Übermittlung des früheren Geschlechtseintrags sowie Ort, Behörde und Datum der Änderung bezogen auf Änderungen des Geschlechtseintrags“ vorzusehen. Damit soll nach Aussage von Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) dem Missbrauch durch Kriminelle vorgebeugt werden, die sich ansonsten nach Einschätzung des Bundeskriminalamtes durch einen Personenstandswechsel möglicherweise der polizeilichen Verfolgung entziehen könnten.
Bereits im Herbst letzten Jahres hatte sich der Bundesrat erstmals mit dem Thema befasst, da das Melderegister in die Zuständigkeit der Länder fällt. Schlussendlich war es nicht zu einer Abstimmung gekommen, weil 2025 Uneinigkeit zwischen dem Innen- und dem Rechtsausschuss des Bundesrates und dem Familienausschuss bestand – letzterer lehnte das Vorhaben ab. In Bayern und Baden-Württemberg wird die Weitergabe der Daten allerdings bereits umgesetzt.
Kritik von queeren Vereinen
Queere Vereine wie unter anderem der LSVD+ lehnen erneute Änderungen am Selbstbestimmungsgesetz ab. Grünen-Politikerin Nyke Slawik erklärte: „Egal ob cis oder trans*, kein Mensch möchte, dass die eigenen hochsensiblen Informationen ohne Anlass zwischen Behörden ausgetauscht werden. Deshalb gibt es in Deutschland aus gutem Grund den Datenschutz.“
Slawik wirft dem Ministerium vor, queere Menschen unter Generalverdacht zu stellen: „Obwohl wir ein gesondertes Meldewesen für trans*, inter* und nicht-binäre Personen vergangenes Jahr im Bundesrat blockiert haben, hält das Bundesinnenministerium weiter an ihr fest.“ Zudem verschlechtere das Ministerium mit der geplanten Verordnung die Lage für queere Menschen: „Mit seinem Generalverdacht gegenüber trans*, inter* und nicht-binären Menschen verletzt es deutlich das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung.“