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Bahnbrechendes Urteil
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Bahnbrechendes Urteil Oberstes Gericht in Mauritius beendet 185 Jahre Kriminalisierung von Homosexuellen

ms - 05.10.2023 - 11:00 Uhr

Der Oberste Gerichtshof von Mauritius hat jetzt ein bahnbrechendes Urteil gesprochen – die Richter erklärten, dass das bisherige Verbot von gleichgeschlechtlichem Sex und Intimitäten zwischen Schwulen und Lesben „diskriminierend und verfassungswidrig“ ist. Bis dato gelten in Mauritius bisher strenge Strafgesetze, Homosexualität wird mit bis zu fünf Jahren Haft geahndet.

185 Jahre Kriminalisierung hat ein Ende

Die Klage wurde von Abdool Ridwan Firaas Ah Seek, dem Vorsitzenden der lokalen LGBT+-Organisation Collectif Arc-en-Ciel, mit Unterstützung des Human Dignity Trust in London eingereicht. Abdool wollte die Verfassungsmäßigkeit von Abschnitt 250 des mauritischen Strafgesetzbuchs anfechten, einer Bestimmung noch aus der Kolonialzeit, die einvernehmliche gleichgeschlechtliche Beziehungen zwischen Erwachsenen unter Strafe stellt.

Unterstützt wurde das Vorhaben auch von der britischen Peter Tatchell Foundation – Pliny Soocoormanee, ein schwuler Mauritier und Geschäftsführer der Menschenrechtsorganisation, erklärte nach dem Richterspruch: „Ich bin überglücklich, dass dieses homophobe Gesetz nach 185 Jahren der Kriminalisierung von LGBTs in Mauritius endlich ein Ende gefunden hat. Wir haben nie um eine Sonderbehandlung gebeten, nur um Gleichheit und Respekt. Mauritius mag klein sein, aber die Botschaft, die damit in die Welt hinausgeht, ist gewaltig. Die Kriminalisierung in jedem Land gehört der Vergangenheit an. Als schwuler Mauritier wird mich dieser Tag für immer begleiten!“

Homosexualität ist natürlich und angeboren

Im Urteil betonte der Oberste Gerichtshof des Weiteren, dass Mauritius ein demokratischer, säkularer Staat ist, und sah daher auch keinen gerechtfertigten Grund für den Staat, weiter in das Privatleben von homosexuellen Personen einzugreifen. Die Richter erkannten außerdem an, dass die sexuelle Orientierung des Klägers „natürlich und angeboren ist, nicht verändert werden kann und eine natürliche Variante seiner Sexualität darstellt.“ Auch das ein Meilenstein für die Rechtsprechung in einem ostafrikanischen Land, nachdem zuletzt immer mehr Länder in Afrika wie Uganda oder Kenia immer härtere Strafgesetze gegen Homosexuelle durchgesetzt haben oder diese aktuell planen.

Das Gericht in Mauritius begründete seine Entscheidung, dass Paragraf 250 Absatz 1 des Strafgesetzbuchs diskriminierend und verfassungswidrig ist, zudem damit, dass dieses Gesetz mit Blick auf den Kläger die „einzige natürliche Art und Weise, wie er und andere homosexuelle Männer Geschlechtsverkehr haben, kriminalisiert, während heterosexuelle Männer das Recht haben, auf eine für sie natürliche Art und Weise Geschlechtsverkehr zu haben.“

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