AfD-Verbot LSVD+ begrüßt Vorstoß zum Verbot der Partei
Im Bundestag wird heute über ein angestrebtes AfD-Verbotsverfahren diskutiert, Unterstützung kommt unter anderem vom Queer-Beauftragten der Bundesregierung, Sven Lehmann, wie aber auch vom Verband Queere Vielfalt (LSVD+).
Strenge Regeln zum Verbotsverfahren
Das Verfahren selbst ist umstritten, die Chancen auf Erfolg werden von Rechtsexperten sehr unterschiedlich bewertet. Zudem bemängeln laut der Tagesschau Kritiker auch, dass ein solches Projekt langwierig ist und es bedenklich sein kann, eine Partei mit hoher Wählerzustimmung zu verbieten. Grundsätzlich kann eine Partei vom Bundesverfassungsgericht verboten werden, zuvor bedarf es eines Antrages von Bundesregierung, Bundestag oder Bundesrat.
Die Richter in Karlsruhe haben dabei zu prüfen, ob die Partei gegen Artikel 21 des Grundgesetzes verstößt und demnach verfassungswidrig ist. Parteien können verboten werden, wenn ihre Ziele oder ihr Verhalten darauf abzielt, die „freiheitliche demokratische Grundordnung zu beeinträchtigen oder zu beseitigen oder den Bestand der Bundesrepublik Deutschland zu gefährden.“ Bereits 2017 im Verfahren gegen die NPD machten die Richter dabei deutlich klar, dass ein Parteienverbot nur im „extremen Ausnahmefall“ erfolgen kann. Dies stelle dabei die „schärfste und überdies zweischneidige Waffe des demokratischen Rechtsstaats gegen seine organisierten Feinde dar.“
Würde des Menschen
Die jetzigen Anträge zum Verbot kommen von einigen Politikern der SPD und den Grünen sowie aus den Reihen von CDU, Linken und dem SSW. Im Antrag wird betont, dass sich die AfD gegen die Würde des Menschen richten würde, zudem werden demnach auch die Rechte von diversen Menschengruppen infrage gestellt, darunter Menschen mit Behinderungen, einem Migrationshintergrund sowie all jenen Menschen mit einer nicht heteronormativen Sexualität. Insgesamt stehen 113 Abgeordnete hinter dem Antrag.
Ein zweiter eingebrachter Antrag um die Grünen-Politikerin Renate Künast will zunächst einmal mittels Gutachter die Erfolgsaussichten einer solchen Initiative prüfen lassen. Sowohl Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) wie auch CDU-Chef Friedrich Merz sprachen sich gegen ein AfD-Verbotsverfahren aus.
Queerfeindliche Ziele
Alva Träbert aus dem Bundesvorstand des LSVD+ betont indes: „Der LSVD+ begrüßt die Beratung zur Überprüfung eines AfD-Verbots. In den letzten Jahren hat sich immer deutlicher gezeigt, dass die AfD nicht nur eine mindestens in Teilen rechtsextreme Partei ist, sondern auch, dass sie massiv queerfeindliche Ziele verfolgt. Die Existenz geschlechtlicher Minderheiten wie etwa trans*, intergeschlechtlicher und nicht-binärer Menschen – die nicht zuletzt auch das Bundesverfassungsgericht anerkennt – wird als ´Gender-Hype´ bezeichnet. Das erst kürzlich eingeführte Selbstbestimmungsgesetz will sie wieder abschaffen. Das gleiche gilt auch für die Ehe für Alle. Spätestens hieran wird deutlich: Parteichefin Alice Weidel – die zusammen mit ihrer Frau zwei gemeinsame Söhne großzieht – dient als Galionsfigur, die über die massive Queerfeindlichkeit der Partei hinwegtäuschen soll.“
Man habe sich dabei die Positionierung zum Umgang mit der AfD nicht leicht gemacht und befürchtet, dass ein gescheitertes Verbotsverfahren dazu führen könne, dass die Partei AfD weiter erstarkt. „Aber wir dürfen nicht länger schweigen“, so Träbert weiter. „An der Ablehnung sexueller und geschlechtlicher Minderheiten wird abermals deutlich, dass die AfD nicht auf dem Boden unseres Grundgesetzes steht.“