Abstimmung im Bundestag Ferda Ataman drängt auf Verfassungsänderung
Die Unabhängige Bundesbeauftragte für Antidiskriminierung, Ferda Ataman, will eine Entscheidung des Bundestages über eine Ergänzung des Grundgesetzes zum Schutz queerer Menschen. Zuletzt hatte die Debatte erneut an Fahrt aufgenommen. Sie fordert, den Abgeordneten die Möglichkeit zu geben, über einen entsprechenden Vorstoß abzustimmen.
Das Wichtigste im Überblick
- Antidiskriminierungsbeauftragte Ferda Ataman fordert eine Abstimmung im Bundestag über einen stärkeren verfassungsrechtlichen Schutz queerer Menschen.
- Sie hält eine Zweidrittelmehrheit ohne Fraktionszwang für möglich.
- Unionsfraktionschef Thorsten Frei lehnt eine Ergänzung des Diskriminierungsverbots um die sexuelle Identität ab.
- Der Bundesrat hatte eine entsprechende Änderung von Artikel 3 bereits im September 2025 auf den Weg gebracht.
- Für eine Änderung des Grundgesetzes ist eine Zweidrittelmehrheit in Bundestag und Bundesrat erforderlich.
Abstimmung ohne Fraktionszwang
„Queere Menschen sind die einzige Gruppe, die im Nationalsozialismus systematisch ermordet wurde und trotzdem bis heute nicht in der Verfassung geschützt werden“, sagte Ataman den Zeitungen der Funke Mediengruppe. Die Forderung nach einem ausdrücklichen Schutz queerer Menschen im Grundgesetz wird seit rund 30 Jahren erhoben. Neue Aufmerksamkeit erhielt die Debatte nach dem Anschlag beim Berliner Christopher Street Day. Ataman zeigte sich überzeugt, dass eine entsprechende Verfassungsänderung im Bundestag eine Mehrheit finden könnte: „Ich bin überzeugt, dass bei einer Abstimmung ohne Fraktionszwang eine Zweidrittelmehrheit der Abgeordneten des Deutschen Bundestages klipp und klar für den Schutz der geschlechtlichen und sexuellen Vielfalt der Menschen in Deutschland stimmen würde“, sagte Ataman.
Weitere LGBTIQ+-Forderungen
Nach Angaben der Antidiskriminierungsbeauftragten zeigen zahlreiche Anfragen an die Antidiskriminierungsstelle des Bundes, wie verbreitet Benachteiligungen aufgrund der sexuellen oder geschlechtlichen Identität sind. Menschen seien im Alltag weiterhin mit erheblicher Diskriminierung konfrontiert. Ataman verbindet die Forderung nach einer Änderung des Grundgesetzes mit weiteren politischen Erwartungen. Die Bundesregierung müsse den Aktionsplan für queeres Leben erneut ins Leben rufen, der zu Beginn des Jahres vom Bundesfamilienministerium ad acta gelegt worden war. Zugleich verlangte sie nach dem Anschlag beim Berliner Christopher Street Day, bei dem eine Frau ums Leben kam, konkrete Maßnahmen statt bloßer Solidaritätsbekundungen. Die Betroffenen hätten „mehr als nur Lippenbekenntnisse“ verdient.
Frei lehnt Ergänzung ab
Mit ihren Äußerungen reagierte Ataman auch auf den neuen Vorsitzenden der Unionsfraktion, Thorsten Frei (CDU). Er hatte sich zuletzt gegen eine Erweiterung des Diskriminierungsverbots im Grundgesetz um den Begriff „sexuelle Identität“ ausgesprochen. Frei sagte, er könne nachvollziehen, dass die queere Community diesen Schritt als Zeichen verstanden wissen wolle. Notwendig sei eine solche Änderung aus seiner Sicht jedoch nicht. „Das würde unsere Verfassung überfrachten“, so Frei.
Auch bei einer anderen Forderung aus dem Umfeld des CSD bezog der CDU-Politiker Stellung. Dabei ging es um die Regenbogenflagge auf dem Reichstagsgebäude zum nächsten CSD 2027. Frei verwies darauf, dass darüber die Bundestagspräsidentin entscheide, machte aber zugleich seine persönliche Position deutlich: „Die Entscheidung trifft die Bundestagspräsidentin. Aber meine Meinung ist: Motto-Flaggen gehören nicht auf den Reichstag.“
Bundesrat hat Änderung beschlossen
Auch innerhalb der SPD war nach dem Anschlag erneut die Forderung laut geworden, den verfassungsrechtlichen Schutz anzupassen. Im Mittelpunkt steht dabei Artikel 3 des Grundgesetzes. Eine Ergänzung um die „sexuelle Identität“ ist bereits Gegenstand eines Gesetzgebungsverfahrens. Der Bundesrat hatte im September 2025 auf Initiative des Landes Berlin mehrheitlich dafür gestimmt, Artikel 3 entsprechend zu erweitern. Die Gesetzesinitiative wurde anschließend in den Bundestag eingebracht. Für eine Änderung des Grundgesetzes gelten besonders hohe Anforderungen: Sowohl im Bundestag als auch im Bundesrat ist dafür eine Zweidrittelmehrheit notwendig. Ataman setzt deshalb auf eine Abstimmung, bei der die Abgeordneten unabhängig von einer Vorgabe ihrer Fraktionen entscheiden könnten. Ohne Stimmen der Union wäre das Vorhaben bereits im Vorfeld erneut gescheitert.