Rückschlag Schweizer Urteil zu lesbischen Müttern
Das Schweizer Bundesgericht hat ein Urteil in Sachen Anerkennung sozialer Elternschaft gefällt, das die Lesbenorganisation Schweiz (LOS) und der Dachverband Regenbogenfamilien als Rückschlag für deren Rechte bezeichnen. Konkret ging es um ein lesbisches Paar, das sich nach der Geburt des ersten Kindes trennte, sich dennoch für ein zweites Kind entschied und noch zwei Jahre mit beiden als Familie zusammenlebte. Nach der endgültigen Trennung ist keine rechtliche Absicherung für die Kinder möglich, das Gericht verhandelte nur um ein Besuchsrecht der sozialen Mutter: „Diese hat nun trotz langjährigen Prozessen kein Besuchsrecht für das zweite, nicht-leibliche Kind erhalten. Das Bundesgericht hat die Beschwerde abgewiesen – ein herber Rückschlag für die Anerkennung sozialer Elternschaft“, kommentiert LOS und der Dachverband Regenbogenfamilien. Für heterosexuelle Paare ist hingegen ein Besuchsrecht oder sogar eine gemeinsame elterliche Sorge eine Selbstverständlichkeit. Das aktuelle Schweizer Urteil stelle damit eine Diskriminierung und rechtliche Ungleichbehandlung dar, denn „Kinder brauchen Sicherheit – unabhängig von der sexuellen Orientierung ihrer Eltern“, so Carmen Skalsky, Interim Co-Präsidentin des Dachverband Regenbogenfamilien.