Reformvorhaben Lesbische Paare mit Kinder
Ein Reformvorhaben des Bundesrates soll die aktuelle Situation von lesbischen Paaren mit Kindern deutlich verbessern, denn das Abstammungsrecht bei Familien mit zwei Müttern soll geändert werden. Zur Begründung der Reform, die auf eine Initiative von Rheinland-Pfalz, Mecklenburg-Vorpommern und Niedersachsen zurückgeht, nennt der Bundesrat die fehlende Gleichstellung von lesbischen Paaren im deutschen Abstammungsrecht. In Zukunft soll damit die Ehefrau der Mutter eines Kindes bei dessen Geburt im Abstammungsrecht ebenfalls automatisch als Mutter anerkannt werden. Im Moment wird nur die leibliche Mutter in die Geburtsurkunde und das Geburtenregister eingetragen, die zweite Mutter muss durch ein langwieriges und anstrengendes Adoptionsverfahren gehen, um rechtlich ebenfalls als Elternteil anerkannt zu werden. Bei heterosexuellen Ehepaaren ist dies nicht der Fall, denn da gelte der Mann bei Geburt des Kindes automatisch als rechtlicher Vater. Nach Ansicht des Bundesrates stellt diese Ungleichbehandlung eine Diskriminierung dar und stehe zudem dem Kindeswohl entgegen – diese massive Belastung für Mütter und ihre Kinder müsse gesetzlich von der Bundesregierung beseitigt werden.