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Zahnzusatzversicherung
Rubrik

Zahnzusatzversicherung Angst vor dem Zahnarzt? Hiermit kein Problem!

Redaktion - 20.07.2024 - 12:00 Uhr

Viele haben Angst vor dem nächsten Zahnarzttermine und viele haben genauso Bammel vor einer Rechnung, die nach einer Behandlung ins Haus flattert. Wohl dem also, der keine Sorgen wegen hoher Kosten haben muss. Hier hilft meistens eine Zahnzusatzversicherung weiter, denn die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen längst nicht mehr alle Leistungen, so dass diese eine gute und vorsorgliche Ergänzung ist. Welche Kosten eine Zahnzusatzversicherung übernimmt, für wen sie sich lohnt und was man tun kann, wenn diese doch nicht zahlt, haben wir im Folgenden für euch zusammengefasst:

Welche Behandlungen werden bezahlt?

Zahnzusatzversicherungen sind für Leistungen im Falle eines nötig gewordenen Zahnersatzes (z.B. Brücken, Kronen, Implantate) da, decken aber auch Bereiche wie Zahnbehandlungen (Füllungen, Wurzelbehandlungen), Zahnvorsorge (z.B. professionelle Zahnreinigung) und Kieferorthopädie (z.B. Zahnspangen) ab. Die gesetzlichen Krankenkassen verlangen in diesen Segmenten oft einen großen Eigenanteil und übernehmen durchaus manches, aber wichtiges, wie die professionelle Zahnreinigung zum Beispiel gar nicht.

Was wird konkret bezahlt?

Seit 2005 beteiligen sich die gesetzlichen Krankenkassen nur mit einem Festkostenzuschuss an der Regelversorgung, also der kostengünstigsten und zweckmäßigsten Behandlung. Meist handelt es sich hierbei um 60 Prozent, führt man zudem regelmäßig ein Bonusheft, in dem alle regelmäßigen Vorsorgeuntersuchungen der letzten fünf bis zehn Jahre protokolliert sind, wird dieser Festkostenzuschuss auf 70 bzw. 75 Prozent erhöht. Den Restbetrag, bei Implantaten kann dieser auf bis zu 2.5000 Euro anwachsen, muss der Patient selbst tragen.

Die Zahnzusatzversicherung erstattet hingegen einen gewissen Prozentsatz der tatsächlichen Behandlungskosten, im Falle von (durchaus kostspieligen) Implantaten ist dies weit mehr als die Kasse zahlt. Diese „Erstattung“ variiert natürlich je nach Tarif und Vertrag, das kann von nur 50 Prozent bis hin zu 100 Prozent an Erstattung reichen. Da Zusatzversicherungen auch viele präventive Zusatzleistungen beinhalten, dienen sie nicht nur dem Schutz vor finanziellen Löchern, sondern auch vor zahnbedingten Löchern.

Was tun, wenn nicht bezahlt wird?

Ein Abschluss einer Zahnzusatzversicherung soll einem also die Sorge vor hohen Behandlungskosten nehmen, was aber, wenn diese sich plötzlich weigert, zu zahlen? Folgende Gründe oder Begründungen kann es geben, wenn die Zusatzversicherung Ärger macht:

  • Der Versicherungsfall ist vor Vertragsbeginn eingetreten: Man sollte immer rechtzeitig vor einem Behandlungsbedarf die Zusatzversicherung abschließen. Im Schadensfall überprüft der Versicherer, wann der Schaden ursächlich eingetreten ist. Am besten man fragt beim Zahnarzt, ob hier bereits Behandlungsbedarf besteht.
  • Wartezeiten und Leistungsbegrenzungen: Eine Ablehnung der Kostenübernahme kann auch geschehen, weil sich der Vertrag noch in der anfänglichen Wartezeit befindet – meist ist eine Wartezeit von bis zu acht Monaten festgelegt. Während der ersten Jahren bestehen oft zudem Leistungsbeschränkungen. Üblich ist hier ein Zeitraum von drei bis fünf Jahren.
  • Allgemeine Versicherungsbedingungen gründlich lesen: Jede Versicherung ist kompliziert und voller kleingedruckter AGB. Bei einer Zahnzusatzversicherung ist dies nicht anderes. Deshalb ist es wichtig, vor allem auf diese Bedingungen beim Punkt „Zahnersatz“ zu achten: Es sollten die versicherten Leistungen möglichst eindeutig im Vertrag genannt werden, also konkret Brücken, Kronen oder Implantate als erstattungsfähige Leistungen. Aber auch die Nebenleistungen sollten möglichst benannt werden, wie zum Beispiel Knochenaufbau als vorbereitende Maßnahmen.
  • Bedingungen beachten: Im Bereich Zahnbehandlungen gibt es manche Versicherungen, die bei einer „Unwirtschaftlichkeit“ einer Behandlung nicht zahlen. Dies ist zum Beispiel der Fall, wenn bei einer Wurzelbehandlung ein Backenzahn am Ende behandelt werden soll, denn diese Position wird von der gesetzlichen Kasse als nicht sonderlich „notwendig“ eingestuft, da durch dessen Verlust nur eine so genannte Freiendsituation und keine klassische Lückensituation entsteht. Es kommt also hauptsächlich auf die medizinische Notwendigkeit einer Situation an.

Wer hilft, wenn die Zahnzusatzversicherung nicht zahlt?

Wichtig ist, den Abschluss einer Zahnzusatzversicherung von einem Experten begutachten zu lassen, damit dieser Fall erst gar nicht eintritt. Im späteren Leistungsreklamationsfall kann dieser aber dann einschreiten. Rat und Hilfe sollte man bei einem spezialisierten Fachanwalt für Medizin- und Versicherungsrecht wenden. Alternativ gibt es aber auch Versicherungsberater, die sich auf Probleme mit Privaten Krankenversicherungen spezialisiert haben. 

Woran erkennt man gute Verträge?

Googelt man nach Zahnzusatzversicherungen findet man eine breite Palette und große preisliche Unterschiede: Es gibt aber vertrauenswürdige und fachkundige Hilfe im Versicherungsdschungel, denn einige Verbraucherzentralen bieten individuelle Beratung zu Zahnzusatztarifen an und auch die Stiftung Warentest hat Zahnzusatzversicherungen getestet. Auf deren Seite findet man zusätzlich ein kostenpflichtiges Tool, mit dem man Tarife vergleichen kann und diese auf den eigenen Bedarf anpassen kann.

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