Streit um Puppy-Masken NRW-Landesregierung pocht auch künftig auf Einzelfallentscheidungen
Pünktlich zur Pride-Saison kommt beinahe jedes Jahr im Sommer wieder die Diskussion um Fetisch-Symbole während Pride-Paraden auf, im Speziellen sorgen dabei immer wieder auch Fetischfreunde von Puppy-Play mit ihren Masken für Debatten.
Zuletzt war es im Juni dieses Jahres beim CSD in Recklinghausen zum dritten Mal zum Eklat gekommen – kurz vor der Demonstration hatte die Polizei den Fetisch-Teilnehmern verboten, mit Hundemasken am Pride mitzulaufen. Das verstoße gegen das Vermummungsverbot. Bereits zweimal zuvor hatte die Polizei in Nordrhein-Westfalen in den vergangenen Jahren ähnlich entschieden, später erfolgte dann stets die Entschuldigung seitens des zuständigen Innenministeriums sowie der Polizeidienststelle.
Landesregierung beharrt auf Einzelfallentscheidungen
Die Verbote seien illegal gewesen, so das Ministerium in diesem Jahr weiter, man wolle daher den aktuellen Sachverhalt prüfen, doch grundsätzlich befürworte man Puppy-Teilnehmer bei CSDs. Auf Rückfrage der SPD bewertet die nordrhein-westfälische Landesregierung diesen Fall nun aber offensichtlich ein wenig anders.
So erklärt der Landtag in seiner Stellungnahme: „Ob das Tragen von Masken im Zuge einer Versammlung oder sonstigen öffentlichen Veranstaltungen unter freiem Himmel gegen das Vermummungsverbot aus § 17 Abs. 1 Nr. 1 VersG NRW verstößt, bedarf stets einer Prüfung im jeweiligen Einzelfall unter Berücksichtigung und Würdigung aller Umständen (…) Allgemeingültige Bewertungen von Maskierungen losgelöst von der individuellen Situation vor Ort sind insofern nicht möglich.“ Der Kernaspekt sei dabei immer, mit welchem Zweck Masken getragen würden – geht es dem Maskenträger so um eine verbotene Verschleierung seiner Identität oder doch eher um das Ausleben seines Rechts auf freie Entfaltung der Persönlichkeit.
Politische Kehrtwende
Inhaltlich vollzieht die schwarz-grüne Landesregierung damit eine Kehrtwende, vor fünf Jahren hatte Innenminister Herbert Reul noch erklärt, dass das Verbot von Puppy-Masken damals beim Ruhr-CSD nicht hätte erfolgen dürfen, denn das Tragen der Fetisch-Masken könne bei einem solchen Anlass „der Meinungsäußerung oder der künstlerischen Verwirklichung zugerechnet werden, was von dem Vermummungsverbot nicht erfasst werde.“
Mit der jüngsten Bekräftigung einer fortlaufenden Einzelfallentscheidung steht zu befürchten, dass es auch in den kommenden Jahren bei Pride-Paraden in Nordrhein-Westfalen erneut zu Komplikationen zwischen Fetisch-Teilnehmern und der Polizei kommen kann. Die SPDqueer aus NRW hatte das mehrfache Maskenverbot in den letzten fünf Jahren im Bundesland als „unfassbaren Einschnitt in die Bürgerrechte“ bezeichnet. Für die SPD seien die Puppy- und Fetisch-Freunde ein Teil der LGBTI*-Community: „Eine Beschneidung ihrer Rechte stellt somit eine krasse Diskriminierung der queeren Community als Ganzes dar. Geschieht sie durch eine staatliche Stelle, so ist dies zudem ein Affront gegenüber unserem demokratischen Rechtssaat“, so der Landesvorsitzende der SPDqueer, Fabian Spies.