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Verfahren gegen Ungarn
Rubrik

Verfahren gegen Ungarn Anti-Homosexuellen-Gesetz soll vor dem Gerichtshof behandelt werden

ms - 17.02.2023 - 10:00 Uhr

Am vergangenen Montag startete offiziell das Vertragsverletzungsverfahren gegen Ungarn und gegen das sogenannte Anti-Homosexuellen-Gesetz aus dem Jahr 2021, welches vor allem homosexuelle aber auch queere Themen weitestgehend in Schulen und Medien verbietet. Nach nur drei Tagen haben sich die ersten drei EU-Mitgliedsstaaten offiziell der Klage angeschlossen: Belgien, Luxemburg und die Niederlande. Auch bereits rund 2.500 Menschen haben die Petition online unterzeichnet. Ziel ist es, das größte Menschenrechtsverfahren zu eröffnen, das jemals vor dem Gerichtshof der Europäischen Union angestrengt wurde.

Zeigt sich die EU geschlossen gegen LGBTI*-Hass?

Die drei LGBTI*-Organisationen Forbidden Colours, die Háttér-Gesellschaft sowie Reclaim rufen dazu auf und ermahnen die zwanzig EU-Staaten zu ihrem Wort zu stehen, darunter auch Deutschland.  Bereits im Vorfeld hatten diese im Jahr 2021 das ungarische Gesetz scharf kritisiert, jetzt bedarf es einer offiziellen Klageerhebung seitens der EU-Mitglieder. Nebst dem Stopp des Gesetzes selbst ist es zudem das Ziel der LGBTI*-Aktivisten, andere Länder bereits vorab daran zu hindern, künftig ein solches Gesetz nur in Erwägung zu ziehen – auch daher sind die Hoffnungen groß, dass sich die Europäische Union geeint in dieser Frage zeigen wird. Noch knapp fünf Wochen haben die EU-Länder jetzt Zeit, sich den drei Ländern anzuschließen.

Deutschland schweigt bisher

Die EU-Kommission selbst hatte bereits im Sommer 2021 erklärt, dass das Gesetz gegen die Menschenwürde, die Meinungs- und Informationsfreiheit sowie das Recht auf Achtung des Privatlebens verstoßen würde, die allesamt in der EU-Charta der Grundrechte verankert sind. Trotzdem hatte es noch bis zum Montag dieser Woche gedauert, bis der Fall offiziell an den Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) verwiesen wurde – 20 Mitgliedsstaaten hatten dies unterstützt. „Jetzt fordern wir sie auf, zu ihren Erklärungen zu stehen. Wir fordern sie auf, diesen Worten Taten folgen zu lassen. Wir fordern sie auf, unsere EU-Werte der Inklusion, Gleichheit, Rechtsstaatlichkeit und Demokratie zu verteidigen“, so Vincent Reillon von Forbidden Colours. Ein offizielles Statement seitens der Bundesrepublik Deutschland gibt es noch nicht.

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