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Kurioser Streitfall um Renteneintrittsalter
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Trans sein oder nicht sein? Trans-Mann will bei der Rente als Frau behandelt werden

ms - 26.07.2022 - 10:30 Uhr
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Ein kurioser Streitfall vor Gericht sorgt aktuell für Schlagzeilen in ganz Österreich: Ein trans-Mann klagte sich dabei durch mehrere Instanzen, weil er in puncto Rente als Frau eingestuft werden wollte. Der Hintergrund dafür ist einfach: In Österreich können Frauen mit 60 Jahren in Rente gehen, Männer erst mit 65 Jahren. Der trans-Mann, der sich bereits 2017 als Mann im Zentralen Personenstandsregister (ZPR) eintragen ließ, forderte die Pensionsversicherungsanstalt auf, beim Zahlungsbeginn seiner Rente auf sein ursprünglich biologisch-weibliches Geschlecht zu achten. Die Versicherungsanstalt lehnte das ab und erklärte kurz, es zähle das Geschlecht, welches am Stichtag – dem 60sten Geburtstag einer Person – im ZPR eingetragen ist.

Das wollte der trans-Mann offensichtlich nicht hinnehmen und klagte vor Gericht. Zwar seien ihm Brust und Gebärmutter entfernt worden, so der transsexuelle Kläger, doch immerhin habe er ja nach wie vor primäre weibliche Geschlechtsorgane und eine “weibliche Erwerbsbiografie“. Nur nach dem Personenstandseintrag im nationalen Register zu gehen, widerspreche laut seiner Definition dem Gleichheitssatz und diskriminiere Frauen. Sowohl das Landesgericht Graz wie später auch das Oberlandesgericht lehnten diese Argumentation ab und erklärten indes: Der trans-Mann wolle im Allgemeinen vor dem Gesetz wie ein cis-Mann behandelt werden, also könne gar keine Ungleichbehandlung vorliegen. Zudem habe der trans-Mann eigenverantwortlich und selbstständig entschieden, als Mann gelten zu wollen.

Auch diese Begründung stellte den klagenden trans-Mann nicht zufrieden, weswegen der Fall nun zuletzt vor dem Obersten Gerichtshof landete – die Richter am höchsten Gericht in Österreich stellten nun final fest: „Die österreichische Rechtsordnung und auch das soziale Leben gehen (nach wie vor) davon aus, dass jeder Mensch entweder weiblich oder männlich ist.“ Entscheidend bleibe der Geschlechtseintrag im ZPR. Der inzwischen 62-jährige trans-Mann wird also noch weitere drei Jahre arbeiten müssen, bevor er in Rente gehen kann. Oder, um es mit den Worten William Shakespeares zu sagen: Trans sein oder nicht sein, das ist hier die Frage.

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