Urteil löst Diskussionen aus Braunschweig: Keine Strafverfolgung für AfD-Abgeordnete
Das Landgericht Braunschweig sieht keine Straftat in den queerfeindlichen Aussagen der AfD-Landtagsabgeordneten Vanessa Behrendt, obwohl diese queere Menschen auf X mit der "Gefährdung von Kindern" assoziierte. Damit bleibt eine von vielen als hetzerisch empfundene Rhetorik straffrei – ein Urteil, das bundesweit Diskussionen auslöst.
Kein Verfahren gegen Vanessa Behrendt
Die Entscheidung aus Braunschweig basiert darauf, dass Behrendts Äußerungen sich nach Ansicht des Gerichts auf die Regenbogenfahne und nicht explizit auf queere Menschen bezogen. So sah das Gericht keine Volksverhetzung nach Paragraf 130 StGB gegeben, da die Fahne kein Mensch und daher kein schutzfähiges Subjekt sei. Die Staatsanwaltschaft hatte argumentiert, Behrendt spreche in ihren Beiträgen von "Machenschaften pädophiler Lobbygruppen" und „Gefährdung von Kindern durch LGBTQ-Propaganda“ und mache damit eine Bevölkerungsgruppe verächtlich. Dennoch bleibt es bei einer Einstellung des Verfahrens. Besonders brisant: Behrendt veröffentlichte nach Angaben der Staatsanwaltschaft die Adresse des Anzeigenden – auch dies bleibt bislang ohne strafrechtliche Konsequenzen.
Reaktionen und Entgrenzung im politischen Raum
Vanessa Behrendt begrüßt die Entscheidung als Zeichen gegen "politisch motivierte Schikane". Zugleich geschieht dies vor dem Hintergrund eines spürbaren Anstiegs queerfeindlicher Straftaten: Für 2023 meldet das BKA einen erneuten Höchstwert, im vergangenen Jahr wurden über 1.000 entsprechende Delikte registriert. Antidiskriminierungsorganisationen kritisieren, das Urteil verharmlost gezielte Stigmatisierung und führe dazu, dass politische Mandatsträgerinnen und Mandatsträger aus der Verantwortung entlassen werden, sprachliche Brandmauern zu achten. Der Ethikrat hatte jüngst gemahnt, dass Hetze im Netz reale gesellschaftliche Folgen habe – etwa für das Sicherheitsgefühl von queeren Personen.
Rechtlicher und gesellschaftlicher Kontext
Die Grenze zwischen Meinungsfreiheit und Volksverhetzung bleibt damit in Deutschland umkämpft. Das Urteil könnte eine Signalwirkung haben und politische Akteurinnen und Akteure dazu ermuntern, mit Symbolen aufgeladenen Hass weiter zu verbreiten, ohne juristische Konsequenzen zu befürchten. In anderen europäischen Staaten wurden ähnlich gelagerte Fälle oft strenger bewertet, wie ein Blick nach Frankreich oder Spanien zeigt.