Änderung des Personenstandgesetzes Weiblich, männlich, divers – die Grünen kritisieren Gesetzesentwurf
Im Oktober 2017 forderte das Bundesverfassungsgericht die Bundesregierung zu einer Änderung des Personenstandgesetzes auf. Entweder soll der Geschlechtseintrag ganz entfernt oder zusätzlich zu den Optionen „weiblich“ und „männlich“ ein dritter Geschlechtseintrag geschaffen werden. Das Innenministerium legte dazu im Sommer einen Gesetzesentwurf vor, welcher den Eintrag „divers“ vorsieht.
Dieser Entwurf soll nur für Intersexuelle gelten, also Menschen, die biologisch nicht einem Geschlecht zuzuordnen sind. Genau da sehen die Grünen Änderungsbedarf und legen im Innenausschuss laut Spiegel drei Änderungsvorschläge vor.
Zum einen soll die Attestpflicht für Intersexuelle abgeschafft werden, zum anderen soll das Gesetz auch weitere Personengruppen, wie transsexuelle und transidente Menschen berücksichtigen, welche sich nach wie vor „als psychisch krank diagnostizieren lassen müssen, um ihren falschen Geschlechtseintrag korrigieren zu dürfen.“ Außerdem schließe der bisherige Gesetzesentwurf Menschen aus, die nicht intersexuell sind, sich aber trotzdem keinem Geschlecht zugehörig fühlen.