Präzedenzfall für alle Universitäten Humboldt Universität Berlin verwehrt freie Namenswahl
Der altehrwürdigen Humboldt-Universität droht aktuell eine Klage aufgrund des Antidiskriminierungsgesetzes in Berlin. Hintergrund ist die Ausgangslage, dass die Universität transsexuellen Studenten verwehrt, ihren neuen Vornamen zu führen, wenn diese eine Namensänderung gesetzlich noch nicht durchgeführt haben.
Die Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF) sieht darin einen klaren Verstoß gegen das Berliner Antidiskriminierungsgesetz, trans- inter- und nichtbinäre Studenten würden dadurch nicht gleichberechtigt behandelt. Deswegen hat die GFF heute eine Beanstandung gegen die Universität eingereicht – reagiert die Universität nicht binnen der nächsten drei Monate, kann eine Verbandsklage offiziell eingebracht werden. Es wäre die erste Klage dieser Art nach dem Anti-Diskriminierungsgesetz in Berlin und könnte so zu einem Präzedenzfall für alle Bildungseinrichtungen schaffen.
Die Entwicklungen in diesem Fall dürften spannend werden, steht im Mittelpunkt doch die Frage, ob aktuell geltende, deutsche Gesetze oder die individuelle Selbstbestimmung höher zu bewerten sind. Bisher entscheiden Universitäten und Bildungseinrichtungen quasi im Eigenverfahren darüber, wie sie dies handhaben wollen. Die Freie Universität sowie die Technische Universität in Berlin ermöglichen es beispielsweise ihren Studenten bereits, ihren gewählten Vornamen in den offiziellen Dokumenten zu führen, unabhängig davon, welcher Name im Personalausweis steht. Kritiker schlagen sich dabei auf die Seite der Universität Humboldt, da es nicht unproblematisch ist, offizielle Ausweise und Schreiben einer deutschen Universität einfach so auszustellen, wie der jeweilige Student das möchte. Das so entstandene Ausweisdokument stellt streng genommen eine Urkundenfälschung dar und könnte Betrugsfällen Tür und Tor öffnen.

Hintergrund ist dabei auch die Tatsache, dass viele trans-Menschen aktuell noch keine amtliche Geschlechtsangleichung vornehmen wollen, da sie das veraltete Transsexuellengesetz in seiner aktuellen Form ablehnen. Dieses ist mit Kosten verbunden, zudem bedarf es zweier psychologischer Gutachten und einer Entscheidung vor dem Gericht, bevor eine Namensänderung vollzogen werden kann. Das, von der Ampelkoalition geplante, neue Selbstbestimmungsgesetz soll dies wesentlich vereinfachen – aktuell ist eine Umsetzung für 2023 angedacht. Solange befinden sich trans-Menschen in einer juristischen Grauzone.
Trans-Menschen kritisieren zudem, dass sie durch das Vorzeigen ihres früheren Vornamens (Deadnaming) - beispielsweise beim Campusausweis oder der Immatrikulationsbescheinigung – gezwungen werden würden, sich jedes Mal zu rechtfertigen, was einem Zwangsouting gleichkäme. Zudem werde die Geschlechtsidentität jedes Mal in Frage gestellt, auch an anderer Stelle, zum Beispiel bei einer Ticketkontrolle im Nahverkehr oder beim Ausleihen eines Buches in der Bibliothek, so Juristin Soraia Da Costa Batista von der GFF gegenüber dem Tagesspiegel: „Die Betroffenen müssen sich zu wahrgenommenen Unterschieden zwischen ihrer dokumentierten und ihrer tatsächlichen geschlechtlichen Identität erklären, das ist belastend und diskriminierend.“ Trans-Studenten fordern, dass die Universitäten hier eine Vorreiterrolle einnehmen müssten und somit sozusagen schon vor der Verabschiedung des neuen Selbstbestimmungsgesetzes trans-Personen unabhängig von der rechtlichen Grundlage die freie Namenswahl ermöglichen sollten. Das würde beim Abbau von Diskriminierung helfen. Die Befürchtung von Kritikern und anderen Juristen, die damit quasi einen „Freifahrtschein für Dokumentenfälschung“ befürchten, sehen sie nicht.